Fleisch roh Weintrauben Feinkost
APA/dpa/Hendrik Schmidt
APA/dpa/Hendrik Schmidt
Chronik

Gammelfleisch: Betriebsleiter in U-Haft

Ein südsteirischer Schlachthofbetreiber wird verdächtigt, ungenießbares Fleisch verarbeitet und verkauft zu haben – er sitzt nun in U-Haft. Unterdessen werden die Lieferlisten kontrolliert und die Rückholung der Ware in Auftrag gegeben.

Zuständig für Schlachthöfe sind die Veterinärbehörden des Landes – diese kontrollieren jeden Schlachtvorgang: Dabei werden einerseits lebende Tiere vor der Schlachtung untersucht, als auch das Fleisch nach der Schlachtung begutachtet, sagt Peter Wagner, Leiter der Veterinärdirektion des Landes Steiermark.

Was bedeutet genussuntauglich?

Nur wenn das Fleisch für genusstauglich erklärt wird, kann es in den Verkehr kommen. Genussuntauglich heißt aber nicht zugleich, dass es auch gesundheitsgefährdend ist: „Genussuntauglichkeit ist auch gegeben, wenn das Fleisch beispielsweise in einer Verbraucherwartung in Hinblick auf die Qualität nicht entspricht. Also wenn es beispielsweise hochgradig wässrig oder verfärbt ist. Das sind Gründe für eine Untauglichkeitserklärung, ohne dass damit eine Gesundheitsgefährdung gegeben ist“, erklärt Wagner.

Akute Gefahr ist sehr unwahrscheinlich

Laut dem zuständigen Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP) sollen Kontrollen der steirischen Behörden den aktuellen Fall aufgedeckt haben. Zurzeit ermitteln die Staatsanwaltschaft Graz sowie die Landespolizeidirektion Steiermark in Zusammenarbeit mit der Veterinärdirektion und der Lebensmittelbehörde des Landes Steiermark, ob genussuntaugliches Fleisch bereits in Verkehr gebracht worden ist.

„Wir schauen, wer was bekommen hat“

„Wir sind dabei. Wir haben die Lieferlisten bekommen und schauen, wer was von dem Schlachthof bekommen hat. Die betroffenen Betriebe bekommen dann den Auftrag zur Rückholung der Ware“, so Wagner. Wer etwa ganze Schweine erhalten hat, sei auf der sicheren Seite, denn da sei der Betrug praktisch ausgeschlossen. Anders sieht es bei jenen aus, die einzelne Tierteile bezogen haben – diese seien laut Wagner an Betriebe, wie etwa Fleischer, aber auch Abholmärkte und ins Ausland verkauft worden – zumindest gehe das aus der vorläufigen Sichtung der Listen hervor. Unklar ist auch noch, ob die Liste vollständig ist. Große Handelsketten dürften nicht bei dem Betrieb eingekauft haben.

Laut dem Leiter der Veterinärdirektion werde der Betreiber einen behördlichen Bescheid bekommen, in dem er dazu aufgefordert wird, die Abnehmer zu kontaktieren und eine Rückholaktion zu starten. Das Fleisch muss dann auf jeden Fall vom Betreiber zurückgenommen und entsorgt werden, oder – wenn der Rücktransport nicht möglich ist – bei den jeweiligen Abnehmern entsorgt werden. Man werde aber auf jeden Fall auch Kontakt mit den EU-Behörden aufnehmen, damit diese jene Betriebe stichprobenartig kontrollieren, die Fleisch von dem steirischen Schlachthof bezogen haben.

Aussage bisher verweigert

Über den verhafteten Betreiber des südsteirischen Schlachthofs wurde am Donnerstag die Untersuchungshaft verhängt – es besteht Verdunkelungsgefahr, so Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz. Bei den bisherigen Vernehmungen verweigerte der Verdächtige die Aussage.

Lücke soll geschlossen werden

Die Arbeiten im Schlachthof stehen übrigens nicht still, sondern die Mitarbeiter zerlegen weiter angelieferte Ware – allerdings nun unter anderer Aufsicht, so Wagner. Er kündigte außerdem an, dass das behördliche System bei Schlachthöfen überarbeitet werden soll, um jene Lücke zu schließen, durch die der 55-jährige Betriebsleiter offenbar geschlüpft war: „Wir wollen sichergehen, dass alles, was von der Behörde für die Tierkörperverwertung eingestuft wurde, auch von dieser abgeholt wird“, so Wagner. Das System könnte dann auch auf ganz Österreich umgelegt werden.