Chronik

BP-Wahl: Bezirkshauptmann freigesprochen

In der Causa Bundespräsidenten-Stichwahl sind der Bezirkshauptmann von Südoststeiermark und ein pensionierter Beamter in Graz vom Verdacht des Amtsmissbrauchs und der falschen Beurkundung freigesprochen worden.

Die Beschuldigten sollten mitverantwortlich sein, dass bei der Auszählung der Wahlkarten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 die Briefwahlkuverts zu früh geöffnet und ausgezählt wurden, obwohl das laut Gesetz eigentlich erst für den nächsten Tag vorgesehen war. Die Arbeit wurde erledigt, und einen Tag später bestätigte der Bezirkshauptmann, dass alles ordnungsgemäß verlaufen war – das brachte ihm die Anklage wegen falscher Beurkundung ein.

Beim ersten Prozess im Jänner nahmen beide eine Diversion an, doch vor dem Oberlandesgericht hielt diese nicht, und deshalb wurde der Fall nun erneut verhandelt – mehr dazu in BP-Wahl: Prozessneuauflage gegen Beamte (28.8.2019).

„Kein wissentlicher Amtsmissbrauch“

Bei dieser Neuauflage wurden nun beide Mittwochabend freigesprochen: Der Richter war laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ der Meinung, dass die Auszählung transparent im Team über die Bühne gegangen war und daher kein wissentlicher Amtsmissbrauch vorliege. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.