Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
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Gericht

Urteil im Pyramidenspielprozess gefallen

Mit Schuld- und Freisprüchen ist der Prozess um ein Pyramidenspiel in Graz am Donnerstag zu Ende gegangen: Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Ein dritter Beschuldigter wurde wegen Betrugs verurteilt, wegen Pyramidenspiels aber ebenfalls freigesprochen.

Wie auch bei anderen bisherigen Prozessen ging es in Graz um einen „Schenkkreis“ in der Weststeiermark, bei dem viele Menschen Geld verloren. Insgesamt waren über 100 Männer und Frauen verdächtig gewesen, mehrere Prozesse haben schon stattgefunden.

Die drei Angeklagten dieses Verfahrens sollen 2008 und 2009 in Graz und im Raum Köflach Teilnehmer für das Spiel geworben haben. Es war vorgesehen, dass 5.000 oder 10.000 Euro eingezahlt und nach Durchlaufen der Pyramide 40.000 bzw. 80.000 Euro ausbezahlt werden. Es kam tatsächlich zu Auszahlungen – aber wie in solchen Fällen üblich, nur am Anfang. Übrig blieben viele Menschen, die bis heute auf den großen Geldregen warten.

Unternehmer und Polizist vor Gericht

Die Angeklagten waren keine Anfänger in Sachen Geldverdienen: Zwei von ihnen hatten eine Versicherungsvermittlungsfirma, der dritte ist Polizist, aber in Zusammenhang mit den Anschuldigungen seit 2010 suspendiert. Die Beschuldigten sollen nicht nur selbst mitgespielt, sondern auch Bekannte zum Mitmachen animiert haben.

Die Anklage lautet auch zusätzlich auf Betrug, weil laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher die Beschuldigten die Teilnehmer mit der „listigen Vorgabe der Risikolosigkeit“ geködert haben sollen. Angeblich hatten sie zugesichert, dass der Einsatz jederzeit zurückbezahlt werden könnte.

Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Alle drei Angeklagten fühlten sich zum Prozessauftakt im Juli nicht schuldig. Der Anwalt des Polizisten wollte „weit und breit keinen Betrug“ sehen. Der Zweitangeklagte wies darauf hin, dass unter den Opfern zahlreiche Beamte seien, „weil es immer als legal verkauft wurde“.

Letztlich sprach die Richterin den Polizisten und einen der Versicherungsvermittler komplett frei. Der dritte Angeklagte wurde wegen einzelner Betrugsdelikte verurteilt. Ob die Freisprüche halten, ist aber noch unklar, denn die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.