In der Diözese Graz-Seckau betreuen 309 Pfarren insgesamt 333 Friedhöfe. Das Schöne sei, dass die meisten Gräber gut gepflegt und nicht vernachlässigt seien, vor allem rund um Allerheiligen, sagt der Friedhofsreferent der Diözese Graz-Seckau, Michael Pregartbauer.
Zunahme in Stadt und auf Land
Der Bestattungstrend gehe aber immer mehr weg vom Erdgrab, so Pregartbauer: „Im städtischen Bereich ist die Bestattungsform des Urnengrabs oder Urnensäule oder Urnenwand extrem zunehmend – 50 bis 70 Prozent. Im ländlichen Bereich zieht das langsam nach, aber es gibt auch schon ländliche Friedhofssituationen mit 50 bis 60 Prozent Urnenbestattungen.“ Es gebe genügend Platz für neue Gräber, versichert Pregartbauer. Prinzipiell habe auch jeder Mensch das Recht, in seinem Friedhofssprengel bestattet zu werden.
Grabrecht 15 Jahre gültig
Wichtig sei allerdings, auf das Ablaufen des Grabrechts zu achten, das 15 Jahre gilt. Danach wird das Grab abgetragen und könne neu vergeben werden. Davor würde der Inhaber des Grabrechts aber rechtzeitig per Post informiert werden, sagt Michael Pregartbauer: „Wenn wir die aktuelle Adresse haben geht das leicht, sonst ist das schwierig. Aber seit Neuestem haben wir auch die Möglichkeit, dass jeder auf der Homepage der Pfarre des Friedhofs nachschauen kann, ob sein Grab abläuft oder nicht.“
Und auch am Friedhofseingang ist auf der Anschlagtafel vermerkt, welche Grabrechte ablaufen, so der Friedhofsreferent.Die Urne eines Verstorbenen mit nachhause zu nehmen sei mit einer Bewillligung der Gemeinde übrigens möglich. Die katholische Kirche lehnt das aber ab: Verstorbene seien keine Privatsache, jeder Mensch soll an einem namentlich gekennzeichneten Grab des Toten gedenken können.