Eine Zigarettenschachtel zum Rauchverbot in der Gastronomie
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Rauchverbot: Wirte für Zubauten im Freien

Seit knapp einer Woche gilt das absolute Rauchverbot in der Gastronomie. Nun wollen es viele der steirischen Wirte ihren rauchenden Gästen im Freien durch Zubauten gemütlicher machen, was aber nicht so einfach ist.

Viele Wirte wollen ihre rauchenden Gäste – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht im Regen stehen lassen: Sie überlegen, in Schirmbars, Vordächer oder andere Zubauten zu investieren, sagt Klaus Friedl, Spartenobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer.

Keine Rechtsgrundlage für Zubauten

In den vergangenen Tagen seien hunderte Anfragen eingegangen, was man als Wirt machen darf. „Einen Schirm, eine Bar, einen Pavillon aufbauen? Welche Seiten müssen offen sein, müssen Seiten offen sein – darf kein Dach sein? Da haben wir ein sehr großes Problem, weil wir den Wirten nicht raten können, was sie tun dürfen. Hier gibt es keine Rechtsgrundlage“, zählt Friedl die häufigsten Fragen auf.

Im Gesetz heißt es lediglich, dass Rauchen ausschließlich auf Freiflächen erlaubt ist; was genau als Freifläche gilt, ist aber nicht definiert. Daher liege die Entscheidung derzeit bei der Behörde: „Wenn die Behörde überprüft, was eine Freifläche ist und welches Gesetz angewendet werden kann, gibt es keines diesbezüglich. Es kann daher passieren, dass ein Christkindlmarkt auf der Freifläche in einem Ort Rauchen genehmigt und der andere Christkindlmarkt im Nebenort nicht“, so Friedl.

Wirtschaftskammer fordert klare Regelung

Damit das Verwirrspiel ein Ende hat, erwartet die Wirtschaftskammer von der neuen Bundesregierung rasch eine einheitliche Regelung: „Ich wünsche mir, dass Pavillons genehmigt werden, dass sie ohne einen Bescheid frei zu bauen sind und dass es leicht wegzuräumen ist, aber dass es ein Unterstand ist, mit Heizschwämmen oder Möglichkeiten für Sitzflächen im Freibereich.“

Die Wirtschaftskammer empfiehlt Wirten jedenfalls, mit allzu großen Investitionen für ihre rauchenden Gäste noch zu warten, bis die neue Bundesregierung Rechtssicherheit schafft, was erlaubt ist und was nicht.