Ein Schild mit der Aufschrift „Verfassungsgerichtshof Österreich“ (20.6.2016)
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Politik

Kampus sieht steirischen Weg bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag Maßnahmen der „Sozialhilfe neu“ als verfassungswidrig aufgehoben. In der Steiermark zeigt sich die frisch angelobte Soziallandesrätin bestätigt.

Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig – mehr dazu in VfGH kippt Kernpunkte der neuen Sozialhilfe (news.ORF.at). Zwar sei die Gewährung von Leistungen bei sozialer Hilfsbedürftigkeit „an sich Sache der Länder“. „Der Bund ist jedoch zuständig, auf diesem Gebiet Grundsätze für die Landesgesetzgebung aufzustellen“, hieß in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs.

Soziallandesrätin zeigt sich erleichtert

In der Steiermark zeigt sich die frisch angelobte Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) erleichtert. „Wir haben leider recht behalten und wir haben immer gewarnt. Sogar Experten haben gewarnt, dass zumindest Teile des Gesetzes als verfassungswidrig einzuordnen sind. Ich bin insofern froh, weil Passagen dabei waren, wo Kinderarmut produziert worden wäre und wo Kinder noch stärker in Armut gekommen wären. Das wird jetzt hoffentlich verhindert.“

Steirischer Weg hat sich bewährt

In der Steiermark habe man von Anfang an gesagt: „Qualität vor Geschwindigkeit“ und man sei an das Gesetz mit der Nötigen Ruhe herangegangen. Der steirische Weg habe sich also bewährt, resümiert Kampus. Nun werde man schauen, welche Schritte auf Bundesebene getan werden und man werde Anfang nächsten Jahres einen guten steirischen Vorschlag in Begutachtung schicken, kündigt die steirische Soziallandesrätin an.

Auch ihr Regierungskollege ÖVP-Landesrat Christopher Drexler sieht nun den Bund am Zug. Erst wenn dieser neue Entscheidungen trifft, soll das steirische Gesetz zur Begutachtung, zur Beratung und zum Beschluss im Landtag vorgelegt werden, so Drexler.

Obergrenze bei Kindern aufgehoben

Besonders kritisch sei die Obergrenze für Kinder zu beurteilen gewesen. Ab dem dritten Kind habe man praktisch nichts mehr bekommen. In der Steiermark habe man immer gesagt, dass jedes Kind gleich viel wert sein müsse. Diese Obergrenze ab dem dritten Kind ist jetzt aufgehoben worden. Man habe gut daran getan, dieses Gesetz in der Steiermark noch nicht zur Umsetzung zu bringen, ist Kampus nun erleichtert.