Gericht

BP-Wahl: Freispruch für beide Angeklagten

In der Causa Bundespräsidenten-Stichwahl sind am Freitag ein ehemaliger Bezirkshauptmann und ein weiterer Beamter aus Graz-Umgebung freigesprochen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, im Mai 2016 Briefwahlkuverts zu früh ausgezählt zu haben.

Laut Schöffensenat läge kein Schuldbeweis vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beamte der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung stand wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht, weil er zugelassen hatte, dass die Wahlkarten-Kuverts bereits vorzeitig geöffnet wurden. In beiden Fällen sah das Gericht die subjektive Tatseite nicht als gegeben an.

Anklage wegen falscher Beurkundung

Dem Ex-Bezirkshauptmann – er ist inzwischen pensioniert – wurde vorgeworfen, dass er als Chef der Behörde das Wahlprotokoll unterschrieben hätte – ohne dass er sich vorher Zeile für Zeile von der Richtigkeit des 30-seitigen Dokuments überzeugte, so der Vorwurf von Seiten des Oberstaatsanwalts Hans-Peter Kronawetter von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das zog eine Anklage wegen falscher Beurkundung nach sich.

Der Verteidiger des Bezirkshauptmannes gab an, sein Mandant hätte am Tag nach der Wahl laufend Termine gehabt, nur eine Stunde sei für eine Sitzung geblieben, da die Landeswahlbehörde bis 18.00 Uhr die Ergebnisse verlangt. Mittlerweile seien die Formulare, um die es hier gehe, geändert worden.

„Anklagefehler der Sonderklasse“

Der Prozess startete mit einer gröberen Verzögerung. Schuld daran war, dass einer der Schöffen nicht auffindbar war – er musste mit der Polizei gebracht werden. Nach eigenen Angaben habe er am Vortag zu viel gefeiert und daher verschlafen, so seine Entschuldigung. „Aber eh fit?“, erkundigte sich einer der Verteidiger, was der Zeuge bejahte. Es sei ein „Anklagefehler der Sonderklasse“, ortete einer der Verteidiger. Denn obwohl zehn Personen das Protokoll unterschrieben hätten, wurden nur zwei davon belangt, was für diesen „unverständlich“ sei.

Daher ginge es diesem zufolge einzig um die Fragestellung, ob Wahlkarten ohne die Bezirkswahlbehörde ausgezählt werden dürfen, oder nicht. Im Übrigen sei nicht eine einzige Stimme falsch ausgezählt worden. Die Verteidiger gaben zu bedenken, dass es nicht in Ordnung sei, diesen großen Bezirk mit rund 17.400 Briefwahlkarten mit kleinen, die vielleicht 200 Stimmen auszählen müssten, zu vergleichen, gaben die Verteidiger zu bedenken.