Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
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Chronik

Terrorverdächtige aus U-Haft entlassen

Zwei Terrorverdächtige sind am Montag in Graz aus der Untersuchungshaft „mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachts“ entlassen worden.

Den beiden Tschetschenen im Alter von 25 und 31 Jahren wurde vorgeworfen, an den Plänen für Terroranschläge in Wien, Salzburg und weiteren europäischen Staaten beteiligt gewesen zu sein; diese hätten zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden sollen, hieß es.

„Mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachts“

Die mutmaßlichen Komplizen des 24-jährigen Sergo P., der wegen terroristischer Vereinigung schon zweimal verurteilt worden war, waren im Vorjahr festgenommen worden – mehr dazu in Anschlagspläne: Mann schon 2016 „radikal“ (wien.ORF.at, 18.12.2019). Ursprünglich war in dieser Causa von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt worden, ehe die Untersuchungen nach Graz delegiert wurden. Nun wurden der 25-Jährige und der 31-Jährige „mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachts“ aus der U-Haft entlassen.

„Nichts Verdachtserhärtendes“

In dem sechsseitigen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) heißt es, aus den Observationsberichten sei „nichts Verdachtserhärtendes“ zu gewinnen, und aus der ausgewerteten Telefonüberwachung resultiere „aktuell kein dringender Tatverdacht“. In Bezug auf den 31-Jährigen kommt das Grazer OLG zum Schluss, dass bei diesem keine Hinweise auf Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), „geschweige auf von diesem (mit)geplante Anschläge“ vorliegen.

Hinsichtlich des 25-Jährigen führt das OLG ebenfalls aus, es gebe „keine Hinweise auf gemeinsame Planung […] von Sprengstoffanschlägen“. Verdachtsmomente, der Mann könnte zu Hause mittels Kochtöpfen Nagelbomben gebastelt haben, hätten sich im Zuge einer Hausdurchsuchung zerschlagen. Zwar seien in seiner Wohnung in einem Staubsaugerbeutel geringe Mengen Nitroglycerin gefunden worden, doch diese Substanz könne auch von Medikamenten stammen – der 25-Jährige ist professioneller Sportler und als Mixed-Martial-Arts-Kämpfer verletzungsanfällig.

„Reine Verleumdung“

Für Wolfgang Blaschitz, den Verteidiger des 25-Jährigen, ist mit der nunmehrigen Entscheidung des Grazer OLG erwiesen, dass die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten jeglicher Grundlage entbehren: „Es handelt sich um eine reine Verleumdung des Mithäftlings von Sergo P.“, so Blaschitz. Florian Kreiner, der Vertreter des 31-Jährigen, bezeichnete es als „unverständlich“, dass die Justiz mit dieser Beweislage eine immerhin zweimonatige U-Haft rechtfertigte.