Die beiden Schüler – 18 und 19 Jahre alt – machten laut dem Richter „einen guten Eindruck“. Der Jüngere gab an, er habe mit dem 50-Euro-Schein die Jause bezahlt; obwohl das Prüfgerät anschlug, akzeptierte die Kassierin das Geld nach kurzer Prüfung. „Der Magnetstreifen war nur angeklebt und löste sich bereits“, meinte der Richter nach einem kurzen Blick auf die Fotos.
Kassierin nahm gefälschten 50er an
Nach dem Kauf kam der Verkäuferin doch ein Verdacht, und sie zeigte den Schein dem Filialleiter, der ihn sofort als gefälscht einstufte und die Polizei rief. Den Beamten kam verdächtig vor, dass sich die beiden Burschen vor dem Bezahlen nach einem Blick auf das Geld angelächelt haben sollen – das zeigte die Überwachungskamera, die allerdings keinen Ton mitlieferte.
Urteil nicht rechtskräftig
Daraus wollte der Richter aber keine Schuld ableiten und sprach die beiden Angeklagten frei. Nachdem der Kassierin zunächst nichts aufgefallen war, könne man das von den beiden Jugendlichen auch nicht erwarten. „Schüler haben selten einen 50er in der Hand“, meinte er. Der Staatsanwalt kündigte Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.