Der Thalersee in der Nähe von Graz ist normalerweise ein beliebtes Ausflugsziel, doch am Ostersonntag war dort kein Mensch zu sehen. Ganz ähnlich verhielt es sich am Grünen See in Tragöß, am Stubenbergsee in der Oststeiermark und auf der Riegersburg, selbst auf dem Schöckl, dem Hausberg der Grazer, war es über Ostern bisher ruhig.
Steirer halten sich „gut an die Vorgaben“
Die Polizei führt das unter anderem auf die verstärkten Kontrollen durch die Exekutive zurück, stellen aber auch den Steirerinnen und Steirern ein gutes „Führungszeugnis“ aus, der Großteil handle „vorbildlich“: „Im Prinzip halten sich die Steirer zu einem großen Prozentsatz sehr gut an die Vorgaben“, sagt Manfred Gruber von der Landespolizeidirektion Steiermark.
Selbst das Osterwochenende habe bisher nicht auffallend mehr Übertretungen gegen die Ausgangsbeschränkungen gebracht als bisher, sagt Huber, wenngleich es dennoch Anzeigen gab: „Es gab einige Anzeigen und Amtshandlungen bezüglich Familienfeiern und auch Osterfeuer, die unerlaubterweise angezündet wurden, inwieweit das Anzeigen nach sich zieht, wird sich erst in der wöchentlichen Statistik zeigen.“
Strafmandate von bis zu 50 Euro möglich
Neu ist, dass die Polizei bei Verstößen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie nun zusätzlich auch Organmandate ausstellen darf, etwa wenn Mund und Nase im Supermarkt und ab kommender Woche auch in „Öffis“ nicht mit Maske oder Schal bedeckt sind oder wenn gegen Ausgangsbeschränkungen verstoßen wird, so Huber: „Der Strafrahmen bewegt sich im Bereich von 25 bis 50 Euro.“ Die Strafe kann direkt an Ort und Stelle eingehoben werden.