Die Firmeninsolvenzen waren in den letzen vier Wochen um mehr als 46 Prozent rückläufig, bei den beantragten Privatkonkursen sind die Rückgänge noch deutlicher.
Nur eingeschränkter Gerichtsbetrieb
Die Gründe für diese überraschenden Zahlen mitten in der CoV-Krise sind einfach: Im Rahmen des eingeschränkten Gerichtsbetriebs wurden zahlreiche Insolvenztagsatzungen abberaumt und zum Großteil auf unbestimmte Zeit verschoben, zudem gab die öffentliche Hand bekannt, Gläubigerantragsstellungen mindestens drei Monate lange auszusetzen – dadurch werden in den nächsten Monaten die eröffneten Verfahren weiter abnehmen, so der AKV.
Mit Kurzarbeit gegen Privatinsolvenz
Ähnlich ist die Situation bei den Privatkonkursen: Betrachtet man hier die wöchentliche Entwicklung bei den Insolvenzzahlen, so zeigt sich, dass es seit Ergreifung der staatlichen Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid 19 ab Mitte März einen drastischen Rückgang um fast 80 Prozent gab. Das ist allerdings nicht nur auf den Notbetrieb der Insolvenzgerichte zurückzuführen – hier entschied sich der Gesetzgeber dazu, die Kurzarbeit als ein wichtiges Sanierungsinstrument zur Vermeidung der Insolvenz zu schaffen.
Krise schlägt zeitverzögert zu
Diese Zahlen haben laut AKV aber eine beschränkte Aussagekraft: Ähnlich wie die Wirtschaftskrise 2008 werde auch diese Krise erst mehrere Monate zeitverzögert zuschlagen. Die Finanzkrise 2008 führte ein Jahr später zu einem Anstieg der Insolvenzen um knapp neun Prozent; nachdem jetzt die Realwirtschaft unmittelbar betroffen ist, befürchtet man beim Kreditorenverband, dass spätestens ab dem Frühherbst die Insolvenzen steigen, und zwar deutlich stärker als 2009.
Zu dieser Einschätzung passt auch eine aktuelle Umfrage des Kreditschutzverbandes KSV1870: Nach dem ersten Monat der Einschränkungen reichen demnach die liquiden Mittel in jedem zweiten Betrieb maximal noch drei Monate oder deutlich darunter – mehr dazu in Viele Unternehmen existenziell bedroht (news.ORF.at).