Polizisten mit Masken
APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Coronavirus

CoV-Maßnahmen: Private Anzeigen häufen sich

Seit einem Monat bestehen die CoV-Ausgangsbeschränkungen. In einer ersten Bilanz zeigte sich die steirische Polizei zufrieden mit der Disziplin der Menschen – allerdings ist die Zahl der Anzeigen von Privatpersonen gestiegen.

Am 16. März hat die Bundesregierung die drakonischen Ausgangsbeschränkungen über ganz Österreich verhängt – wer sich nicht daran hält, muss seither mit Strafen rechnen, die im Extremfall bis zu 3.600 Euro betragen können. Wer beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Schutzmaske erwischt wird, muss beim ersten Mal zumindest 25 Euro Strafe zahlen, wer den Abstand nicht einhält, muss 50 Euro zahlen.

„95 Prozent halten sich wirklich daran“

Seit kurzem haben Polizeibeamte die Möglichkeit, an Ort und Stelle auch Organstrafmandate auszustellen: 65 waren es steiermarkweit bis inklusive Ostermontag, 2.851 Verstöße wurden bei den Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt. Insgesamt zog Polizeisprecher Leo Josefus am Donnerstag eine positive Bilanz: „Also, man muss wirklich sagen, die Disziplin ist hervorragend, die Menschen halten sich an die Maßnahmen. Natürlich gibt es immer wieder Unbelehrbare, aber wenn man es prozentuell einordnen kann, halten sich etwa 95 Prozent wirklich daran.“

Anzeigen von Privatpersonen häufen sich

Wurden anfangs noch Parkanlagen von großen Menschengruppen regelrecht belagert und einzelne „Coronapartys“ gefeiert, habe sich die Situation mittlerweile deutlich gebessert, so Josefus: Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Abstandes oder anderen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen kommen einerseits durch Beobachtungen von Polizeibeamten zustande, andererseits häufen sich aber auch Anzeigen von Privatpersonen, so der Polizeisprecher.

„Die Menschen sind sehr sensibel, was das Thema anbelangt, vor allem wenn der eine sich daran hält und der andere nicht. Das ist sicher ein Problem im menschlichen Bereich, und es kommt verstärkt zu Anzeigen. Es ist zeitgleich aber auch so, dass das Verkehrsaufkommen und die Kriminalität zurückgegangen sind, und dadurch haben wir natürlich auch Ressourcen freigehabt“, sagt Josefus. Augenmaß sei sowohl bei Polizeibeamten als auch bei Mitbürgern gefragt – von Privatpersonen angezeigte Handlungen, würden sich bei näherer Überprüfung oft auch als erlaubt herausstellen, so Josefus.

Immun oder nicht?

Die Ausgangsbeschränkungen gelten noch bis Ende April, ob sie verlängert werden, wird – wie so vieles derzeit – von der Entwicklung der Erkrankungsfälle abhängen – mehr dazu in Experten zweifeln an CoV-Rückfällen.