Coronavirus

Zweite Phase des Härtefallfonds startet

Ab Montag können steirische Klein- und Mittelunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, Einpersonenunternehmen, andere Selbstständige und Freiberufler Anträge für die zweite Phase des Härtefallfonds stellen. Maximal 6.000 Euro können für drei Monate bezogen werden.

Härtefallfonds-Serviceline WK Steiermark: 0043/316 601 700

Im Topf sind zwei Milliarden Euro. Man muss monatlich ansuchen. Im Gegensatz zur ersten Phase, wo es bis zu 1.000 Euro gegeben hat, wird jetzt in der Regel 80 Prozent des nachgewiesenen Einkommensentgangs ersetzt. Man muss aber mehr vorweisen als in Phase eins. Für Großunternehmen gibt es einen eigenen Topf mit 15 Milliarden Euro.

Antrag per digitaler Signatur

In der zweiten Phase des Härtefallfonds können auch Start-Ups, Mehrfachversicherte und Gründer, die heuer zwischen 1. Jänner und 15. März ihr Unternehmen gegründet oder umgegründet haben, staatliche Hilfe beantragen. Auch die Ober- und Untergrenzen fallen weg.

Beantragt werden kann das Geld ausschließlich online auf der Seite der Wirtschaftskammer. Dafür braucht man eine digitale Signatur, die die Bezirkshauptmannschaften ausstellen. Die Finanzämter berechnen dann, wie viel man tatsächlich ausbezahlt bekommt, erklärte der steirische Wirtschaftskammer-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg. Wer bereits bis zu 1.000 Euro Soforthilfe bekommen hat, dem wird der Betrag jetzt abgezogen.

Wirtschaftsministerin Margarete Schrammböck und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) stellten am Montag auch eine 100 Prozent staatliche Garantie für Unternehmenskredite vor – mehr dazu in Blümel fordert Aussetzen von EU-Recht.