Person mit Schutzmaske Coronavirus
pixabay/OrnaW
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Coronavirus

CoV: Wer zählt zur Risikogruppe?

Menschen, die als Risikopatienten gelten, müssen vom Arbeitgeber besonders geschützt werden – nun gibt es Details, wer zur Risikogruppe zählt. Grundsätzlich ist dafür ein entsprechendes ärztliches Attest notwendig.

Die Grundlage für die Entscheidung, ob jemand Risikopatient ist oder nicht, bilden zwei Informationsquellen, so die Ärztekammer: erstens eine Checkliste mit Vorerkrankungen wie unter anderem fortgeschrittene chronische Lungen-, Nieren- oder Herzerkrankungen oder auch Krebserkrankungen, und zweitens eine Erhebung der Krankenkassen über die Medikamentenverschreibung; ist man durch die Medikamente, die man nimmt, möglicher Risikopatient, bekommt man von der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen Brief.

Vollständige Erhebung schwierig

Alle Betroffenen könne man damit aber nicht erheben, sagt Josef Harb von der ÖGK Steiermark, „weil es durchaus auch Menschen gibt, die Medikamente von den Spitälern verschrieben bekommen haben, und da hätten wir als ÖGK gar keine Einsicht, als Sozialversicherungsträger, welcher immer es auch ist. Die Menschen besorgen sich Medikamente auch aus anderen Quellen, und außerdem gibt nur die Einnahme von Medikamenten noch nicht ausreichend Auskunft darüber, ob die Kombination von zusätzlichen Erkrankungen und anderen Einflüssen rechtfertigt, dass man zur Risikogruppe zählt“.

Nach derzeitigem Informationsstand, so Harb weiter, werden die Briefe frühestens ab Ende nächster Woche ausgesendet. Aber ob mit oder ohne Brief: Ob man als Risikopatient gilt oder nicht, kann nur der Arzt entscheiden. Bei der steirischen Ärztekammer geht man daher davon aus, dass zahlreiche Betroffene in den nächsten Wochen in die Praxen kommen werden.

Bis zu 90.000 Betroffene

Wer zur Risikogruppe gehört, dem sollen laut Gesundheitsministerium drei Möglichkeiten geboten werden: Spezielle Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, das Arbeiten im Homeoffice oder – wenn diese beiden Möglichkeiten nicht gehen – die bezahlte Freistellung. Die entsprechende Empfehlung des Gesundheitsministeriums soll ab 4. Mai in Kraft treten. Österreichweit geht man von bis zu 90.000 Betroffenen aus – mehr dazu in Atteste beim Arzt: Details zu Vorgehen bei Risikogruppen (news.ORF.at).