Shopping City Seiersberg
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser

Shoppingcity Seiersberg: EU will Auskunft

Nachdem die steirische Landesregierung voraussichtlich in ihrer kommenden Sitzung eine Einzelstandortverordnung für die Shoppingcity Seiersberg beschließen dürfte, hat nun die EU-Kommission Auskunft verlangt. Es geht um die Frage, welche Umweltprüfungen durchgeführt wurden.

Es waren andere Grazer Einkaufszentren, die die EU auf die Causa Seiersberg aufmerksam gemacht haben. Nun stehen die EU-Kommission und Österreich damit in einem sogenannten Pilotverfahren. Scheitert eine Aussprache, kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Andere Einkaufszentren sehen sich bestätigt

Die Grazer Einkaufszentren sehen sich laut einem Sprecher nun bestätigt: „Die Einleitung eines Pilotverfahrens gegen die Republik Österreich durch die EU-Kommission bestätigt, dass eine Einzelstandortverordnung für Seiersberg keine rechtlich saubere Lösung sein kann. Wir fordern die Landesregierung noch einmal dazu auf, auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu warten.“

Land muss EU Schreiben nun prüfen

Die zuständige Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) sagt, das Land Steiermark habe sich im Rahmen des seit 2016 laufenden Verfahrens nach der Begutachtungsphase mit der Frage nach der Pflicht einer strategischen Umweltprüfung (SUP) auseinandergesetzt und sei – gestützt auf ein Gutachten – der Ansicht, dass diese in diesem konkreten Sonderfall nicht erforderlich sei. Das Schreiben der EU wolle man nun prüfen, heißt es von Seiten des Landes.

Auskunft über mögliche Prüfungen und Verfahren

Die EU will wissen, welche Umweltprüfungen, etwa eine SUP oder eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung), im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und der Erweiterung der Shoppingcity Seiersberg durchgeführt wurden. Außerdem wollen die zuständigen Stellen in Brüssel wissen, ob das Land Steiermark tatsächlich einen Erlass für eine Einzelstandortverordnung plant.

Sollte dies der Fall sein, wurde gebeten, „den Anlass und die rechtliche Notwendigkeit dieser Einzelstandortverordnung zu erläutern und mitzuteilen welche Umweltprüfungen (SUP, UVP) im Zusammenhang mit der Einzelstandortverordnung durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden sollen“, ist dem Schreiben zu entnehmen.

NEOS wollen keine Einzelstandortverordnung

NEOS-Klubobmann Niko Swatek forderte Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) dazu auf, die Einzelstandortverordnung in der kommenden Landesregierungssitzung nicht zu beschließen: „Das Biegen und Brechen von Gesetzen nur um eine Sonderregelungen für Einen zu schaffen muss endlich ein Ende finden. Landeshauptmann Schützenhöfer muss den Not-Aus Schalter drücken und dafür sorgen, dass Gesetze in der Steiermark wieder für alle gelten“, sagt Swatek.