Mittlerweile ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft, bestätigt deren Sprecher Hans Jörg Bacher. Die Staatsanwaltschaft Graz habe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so Bacher.
Auch Kriminalpolizei in Aufklärung involviert
Auch die Kriminalpolizei sei mit der Erhebung des Sachverhalts beauftragt. In rechtlicher Hinsicht werde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung mit einer ansteckenden Krankheit geführt, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Anwalt: „Benutzung eines Pools nicht verboten“
In einer Stellungnahme hält der Anwalt eines Partyteilnehmers fest, dass eine geschäftliche Besprechung in eine private Zusammenkunft übergegangen sei. Die Benützung eines Privatpools sei nicht verboten. Es handle sich bestenfalls um ein Verwaltungsdelikt.
Ein Partygast hat von sich aus die Konsequenzen gezogen und seine beruflichen Funktionen zurückgelegt.