Gesundheitscheck in Spielfeld
APA/ERWIN SCHERIAU
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Verkehr

Weitere Lockerungen an slowenischer Grenze

Weiter gelockert wurden die Sperren an den Grenzübergängen zwischen der Steiermark und Slowenien: Seit Mittwoch sind weitere Grenzübergänge geöffnet, wenn auch nur eingeschränkt passierbar.

Bereits zuletzt uneingeschränkt geöffnet waren größere Grenzübergänge wie etwa jene in Bad Radkersburg und in Spielfeld über die Autobahn; seit Ende April zumindest wieder eingeschränkt passierbar ist der Grenzübergang auf der Grazer Straße (B67) zwischen Spielfeld und Sentilj sowie jener in Berghausen – mehr dazu in Lockerungen an den Grenzen zu Slowenien (25.4.2020).

Lockerungen in Mureck, Langegg und am Radlpass

Mit der neuen, am Mittwoch in Kraft getretenen Verordnung folgen nun weitere Lockerungen: Uneingeschränkt geöffnet sind nun etwa auch die Grenzübergänge in Sicheldorf und in Spielfeld nahe des Bahnhofs, täglich von 5.00 bis 21.00 Uhr geöffnet sind ab sofort die Grenzübergänge in Mureck und am Radlpaß.

Von 5.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 16.00 bis 19.00 Uhr ist grundsätzlich die Ein- und Ausreise auch in Langegg an der Weinstraße und in Zeltling bei Bad Radkersburg möglich – laut Polizei bedürfe es an diesen Grenzübergängen aber noch rechtlicher und organisatorischer Regelungen auf slowenischer Seite, so dass ein Passieren voraussichtlich erst ab Freitag möglich sein wird.

Dasselbe gilt für die Grenzübergänge Pölten und St. Anna am Aigen in der Südoststeiermark, die zwischen 8.00 und 18.00 Uhr für die Land- und Forstwirtschaft geöffnet werden. Einen genauen Überblick, welcher Grenzübergang zu welcher Zeit geöffnet ist, gibt die Homepage der österreichischen Botschaft in Laibach.

CoV-Regeln der Länder bleiben unberührt

Seitens der Landespolizeidirektion wird allerdings darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Regeln der Staaten hinsichtlich des Coronavirus von den Lockerungen an der Grenze unberührt bleiben, so dass etwa nur Personen von Slowenien nach Österreich einreisen dürfen, die ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mitführen und einen negativen CoV-Test vorweisen können, der nicht älter als vier Tage ist.

Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen sich bei der Einreise zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten. Das gilt etwa auch nach Einkäufen in Slowenien und im so genannten „Niemandsland“ zwischen den Grenzstationen in Österreich und Slowenien. Ausnahmen gibt es für den Güter- und den Pendlerverkehr.

Kroatien hofft auf Grenzöffnung Mitte Juni

In Kroatien wurden die Einreisebestimmungen vorerst nur für Geschäftsreisende gelockert, sowie für Personen mit Besitztümern in Kroatien – sie müssen dort nicht mehr in Quarantäne – und auch durch Slowenien darf man durchfahren, wenn man das Land am gleichen Tag wieder verlässt. Kommt man wieder zurück nach Österreich gilt einmal mehr: Zwei Wochen Heimquarantäne oder der Nachweis eines negativen Covid-19-Tests. Auf eine echte Grenzöffnung hofft man in Kroatien Mitte Juni, heißt es von der kroatischen Tourismuszentrale in Wien.

Deutsche Grenze ab 15. Juni geöffnet

Bereits fix ist, dass die geschlossenen Grenzen zwischen Deutschland und Österreich Mitte Juni vollständig geöffnet werden. Schon ab Freitag werde es nur noch stichprobenartige Kontrollen geben, bestätigt das Kanzleramt einen von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel skizzierten zweistufigen Öffnungsprozess – mehr dazu in Deutsch-österreichische Grenze ab 15. Juni offen (news.ORF.at).

Ebenfalls ab 15. Juni soll die Schweizer Grenze zu Österreich wieder geöffnet werden, heißt es aus Bern – Bedingung sei, dass die pandemische Entwicklung positiv bleibe.