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Chronik

Mautstrafe nach CoV-Chaos um Wunschkennzeichen

Ein Behörden-Chaos rund um die Verlängerung eines Wunschkennzeichens hat einem Weststeirer einige Mautstrafen beschert. Was er nicht bedachte: Die digitale Vignette gilt nicht automatisch für Ersatzkennzeichen.

Die Probleme fingen vor rund zwei Monaten an, als Andreas Koller von der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg schriftlich informiert wurde, dass sein Wunschkennzeichen nach 15 Jahren ausläuft – daraufhin setzte sich der Weststeirer mit der Behörde in Verbindung.

Verlängerung war „nicht möglich“

Die Bitte um Verlängerung konnte der zuständige Beamte mit Verweis auf die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschränkungen durch das Coronavirus allerdings nicht erfüllen. Koller habe, wie er sagt, stattdessen die Auskunft bekommen, „ich soll mir keine Gedanken machen, es passiert sowieso nichts, weil die ganzen Behörden sind geschlossen. Mitte April bekomme ich den nächsten Brief, mit der Aufforderung von der Bezirkshauptmannschaft, ich soll meine Wunschkennzeichen abgeben, weil die sind abgelaufen.“

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AndreaS Koller musste sein Kennzeichen abgeben, weil eine Verlängerung durch die CoV-Krise nicht möglich war

Daraufhin habe er neuerlich sofort bei der Bezirkshauptmannschaft angerufen und gesagt, dass er die Wunschkennzeichen nicht abgeben, sondern verlängern möchte: „Ich will sie ja behalten“, sagt Koller, doch seitens der Behörde hieß es: „Das ist derzeit nicht möglich, weil die Behörden geschlossen haben.“

Digitale Vignette galt nicht für Ersatzkennzeichen

Stattdessen wurden Ersatzkennzeichen über den Versicherungsvertreter ausgehändigt, die ein Weiterfahren ermöglichten. Was Andreas Koller allerdings nicht bedachte, war, dass die Autobahnvignette, die digital auf das Wunschkennzeichen ausgestellt war, nicht automatisch auf das Ersatzkennzeichen übergeht.

In der Folge flattern mehrere Briefe von der ASFINAG ein, in denen Koller dazu aufgefordert wurde, eine Ersatzmaut von jeweils 120 Euro zu zahlen. Die mehrmalige Kontaktaufnahme mit der ASFINAG und die Erklärung des leidigen Umstands brachte jedoch kein Einlenken, trotz Vorlage aller Belege, sagt Koller: „Ich habe wirklich einen regen Schriftverkehr gehabt und überhaupt keine Chance, dass sie irgendeine Kulanz-Lösung gemacht hätten.“

Prozessweg käme Unternehmer zu teuer

Der Weststeirer hat die hohen Strafen also zu zahlen, was der Unternehmer aller Voraussicht nach auch tun wird, wie er sagt, denn würde er den Prozessweg anstreben, könnte der derzeit „höhere dreistellige“ Strafbetrag im schlimmsten Fall zu einer vierstelligen Summe werden: „Ich habe die Möglichkeit, es nicht einzuzahlen und bekomme dann ein Verwaltungsstrafverfahren, dort kann ich dann einen Einspruch machen, aber das kann dann sehr teuer werden.“

Wunschkennzeichen Andreas Koller
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Von den Behörden ist Koller jedenfalls enttäuscht: „Irgendwie ist es traurig, dass es immer geheißen hat, in der Krise müssen wir zusammenhalten, und dann sind solche Dinge, dass ich extra noch einmal gestraft werde, wo ich eh kein Einkommen gehabt habe die letzten Monate. Es war eh schwer zum Kämpfen, und dann bekommst du extra noch Strafen, die nicht notwendig wären.“ Sein Wunschkennzeichen „Bier 1“ hat Andreas Koller seit Montag übrigens wieder.