Kühe beim Almauftrieb
Hans Braxmeier / Pixabay
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Chronik

Statt Almsperre: Kostenlose Polizze möglich

Die Verunsicherung steirischer Almbauern nach dem Tiroler „Kuhattacken-Urteil“ ist möglicherweise umsonst: Das Land Steiermark weist auf eine kostenlose Versicherung hin, die Schäden auch nach Kuhattacken trage.

Seitdem der Oberste Gerichtshof die Teilschuld eines Tiroler Almbauern nach einer tödlichen Kuhattacke im Jahr 2014 bestätigt hat – mehr dazu in OGH bestätigt Urteil nach Kuhattacke (tirol.ORF.at, 12.5.2020) – gehen auch unter den steirischen Almbauern die Wogen hoch: Ein Almbauer auf der Sommeralm hat erst am Wochenende die Wanderwege auf seinem Grund gesperrt, damit ihm nicht ähnliches passiert – mehr dazu in Urteil nach Kuhattacke: Bauer sperrt Alm (16.5.2020).

Eibinger-Miedl: „Sperren nicht nötig“

Wanderwege zu sperren sei aber gar nicht notwendig, sagt nun die steirische Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) und verweist auf eine kostenlose Versicherung für Wegehalter und Grundeigentümer, die ihre Wege für den Tourismus zur Verfügung stellen – also etwa für Mountainbiker, Reiter oder Wanderer.

Die sogenannte Freizeit-Polizze ist eine Haftpflichtversicherung, die das Land Steiermark schon 1996 für Grundeigentümer und Wegehalter, aber auch für Gemeinden, Tourismusverbände und Vereine abgeschlossen hat – sie decke auch Attacken durch Rinder ab, sagt Eibinger-Miedl: „Wir haben für solche Fälle seit über 20 Jahren in der Steiermark die Freizeit-Polizze, und wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich bitte wirklich alle Grundstückseigentümer, sich diese Freizeit-Polizze anzusehen, denn ich denke, dass das wirklich ein umfassender Versicherungsschutz ist und daher das Sperren der Wege aus meiner Sicht nicht notwendig ist.“

Kosten übernimmt das Land Steiermark

Die Versicherung schütze nicht nur bei Fahrlässigkeit, sondern sogar bei bedingtem Vorsatz. „Der Tiroler Fall“ – so die Landesrätin – „wäre daher durch die Freizeit-Polizze des Landes Steiermark gedeckt gewesen“.

Die Versicherung ist für den Wegehalter kostenlos, die Kosten übernimmt das Land Steiermark, versichert sind Schäden bis zu einer Höhe von drei Mio. Euro. Um Versicherungsschutz zu haben, muss der Bauer eine sogenannte Wegefreigabe-Erklärung ausfüllen: Wenn ein Schaden eintritt, also etwa eine Kuh einen Wanderer angreift und verletzt, muss das dann der steirischen Tourismus GmbH gemeldet werden.