BanHate App
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Chronik

App gegen Hass erfasst nun auch reales Leben

Bereits seit drei Jahren können über die so genannte „BanHate“-App unbürokratisch Hasspostings gemeldet werden. Nun wurde die App ausgeweitet, so dass auch Hassverbrechen im realen Leben erfasst werden.

2017 ging „BanHate“ als Europas erste App, die das Melden von Hasspostings in sozialen Medien ermöglicht, online – seither wurden 5.500 Fälle in Österreich gemeldet und statistisch erfasst.

Nun auch Melden von Hassverbrechen möglich

Nun wurde die Funktion der App, die von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark entwickelt wurde, erweitert, so dass auch Hassverbrechen im realen Leben gemeldet werden können – sei es durch selbst Betroffene oder Augenzeugen. Damit gemeint sind Straftaten, die auf Vorurteilen oder Feindseligkeiten gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen basieren und im Gegensatz zu Hasspostings nicht online stattfinden.

Mit der Erweiterung der App sollen vor allem bürokratische Hürden genommen werden, die mit der Anzeige solcher Fälle in der Regel verbunden sind. „Die Melderinnen und Melder können selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben oder eine weitere Beratung durch die Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Anspruch nehmen wollen“, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

Stadtrat Kurt Hohensinner, Daniela Grabovac, Landesrätin Doris Kampus
Peter Drechsler

Auch statistische Erfassung möglich

Darüberhinaus kann durch die Erweiterung der „BanHate“-App erstmals die Häufigkeit von Hasskriminalität in Österreich sichtbar gemacht werden; auch Motive können künftig den Straftaten zugeordnet werden. Dabei geht es um die rechtlich geschützten Diskriminierungsgründe wie Alter, Behinderung, Ethnische Herkunft, Geschlecht, Politische Ausrichtung, Religion sowie sexuelle Ausrichtung und soziale Herkunft. „So können wir in Zukunft Maßnahmen gegen diese Art von Kriminalität treffen“, so Grabovac.

Die „BanHate“-App könne aber nur ein Baustein sein, um zukünftig dem Phänomen von Hasskriminalität in Österreich entgegenwirken zu können, wie Grabovac betont: „Wir empfehlen unter anderem entsprechende Schulungen der Ermittlungsbehörden, damit Motive von Hate Crimes besser eingeschätzt werden können und man so auch der Opferschutzrichtlinie gerecht wird.“

Bis zu 4.100 Hate Crimes pro Jahr

Finanziert wird die App vom Land Steiermark sowie von der Stadt Graz. „Niemand muss es sich gefallen lassen, zum Beispiel in der Straßenbahn, vor einem Lokal oder in einem Geschäft verbal angegriffen, angepöbelt oder herabgewürdigt zu werden“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ). „Hass im Netz ist oftmals die Vorstufe zu Hass in der realen Welt. Deshalb ist es nur konsequent, dass die Antidiskriminierungsstelle mit der ‚BanHate‘-App nun ebenfalls den Brückenschlag in die analoge Welt antritt“, sagte Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP) anlässlich der Erweiterung der App.

Wie groß das Ausmaß an Hasskriminalität allein aufgrund von Hautfarbe, Religion oder ethnischer Herkunft ist, zeigt eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle Steiermark bereits 2016 in Auftrag gegeben hat: Demnach ereigneten sich innerhalb eines Jahres bis zu 4.100 Hate Crimes – und zwar zwischen 2.500 und 3.500 verbale Attacken sowie 400 bis 600 körperliche Übergriffe.