Taxilenker mit Mundschutzmaske
Taxi 40100
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Gesundheit

Experte klärt über Maskenpflicht im Auto auf

Die Schutzmaske gehört für viele bereits zum Alltag. Dennoch gibt es in einigen Bereichen offenbar immer noch große Verunsicherung in puncto Maskenpflicht, etwa beim Autofahren – ein Experte klärt auf.

Auch beim Autofahren ist in bestimmen Situationen ein Mund-Nasenschutz verpflichtend, heißt es auf Anfrage beim Autofahrerclub ÖAMTC. Das gilt etwa dann, wenn man im Fahrzeug mit Personen unterwegs ist, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, „also Bekannte, Freunde, Nachbarn, Fahrgemeinschaften, Arbeitskollegen und dergleichen“ nennt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer einige Beispiele.

Schutzmaske auch in Taxis Pflicht

Dementsprechend müssen auch die Fahrzeuginsassen in Taxis verpflichtend eine Schutzmaske tragen. Keine Maske braucht man logischerweise, wenn man alleine im Auto sitzt und wenn Familienmitglieder oder die Lebenspartnerin beziehungsweise der Lebenspartner im Fahrzeug sind und man zumindest überwiegend mit diesen Personen im gemeinsamen Haushalt lebt.

Generell empfiehlt der ÖAMTC daher, immer eine Schutzmaske im Auto mitzuführen, idealerweise im Handschuh- oder Ablagefach. Masken, die auf dem Rückspiegel hängen, können die Sicht beeinträchtigen und vom Straßenverkehr ablenken.

Maske schützt nicht vor Verkehrsstrafe

Auch die Straf-Verfolgung ist klar geregelt. Das Tragen einer Maske und eine damit verbundene teilweise Unkenntlichkeit schützen nicht vor einer Anzeige oder Geldstrafe bei Fehlverhalten im Straßenverkehr, erklärt Hoffer: „In Österreich ist es so: Es muss kein Foto vom Lenker angefertigt werden beziehungsweise muss er dort nicht erkennbar sein, sondern der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges ist – bei sonstiger Strafe – bei einer Anzeige verpflichtet den Lenker bekannt zu geben.“ Anders ist es in Deutschland, wo die Behörde nachweisen muss, wer das Fahrzeug gelenkt hat.