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pixabay/renehesse
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Wirtschaft

VW-Urteil mit Signalwirkung für steirische Kläger

Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, das Vorgehen von VW sei „arglistig“ gewesen – so urteilte der deutsche Bundesgerichtshof. Das habe auch für die steirischen Kläger Signalwirkung, sagen Konsumentenschützer.

„Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Montag in der Begründung der Entscheidung. Volkswagen habe „im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung“ des deutschen Kraftfahrtbundesamts (KBA) gehandelt. Und das Unternehmen habe „systematisch und langwierig Fahrzeuge in Verkehr gebracht“, deren Motorsteuerungssoftware für die Täuschung programmiert worden war – mehr dazu in VW täuschte Dieselfahrer „arglistig“ (news.ORF.at).

Auch 1.200 Kläger in der Steiermark

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt österreichweit 10.000 Kläger; beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz hat man im Namen von 1.200 Betroffenen eine Sammelklage eingebracht und fordert Schadenersatz im Ausmaß von 20 Prozent des Kaufpreises, weil die Käufer für ihr Auto zu viel bezahlt hätten.

„Deutsches Urteil im Grundsatz auf Österreich übertragbar“

Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht beim VKI, sagt zum aktuellen Urteil des deutschen Bundesgerichts: „Das hat natürlich eine Signalwirkung auch für alle österreichischen Verfahren, eben zum Beispiel auch beim Landesgericht Graz, weil ja der Bundesgerichtshof klar gesagt hat, es wurde vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, und es ist Schadenersatz zu zahlen. Und diese beiden Dinge im Grundsatz sind natürlich auf Österreich übertragbar“, obwohl, so Hirmke weiter, die Verfahren in Österreich natürlich nach österreichischem Recht zu führen sind.

Noch EuGH-Urteil offen

Die Frage, ob Klagen in Österreich überhaupt zulässig sind, liegt derzeit noch beim Europäischen Gerichtshof – man gehe davon aus, dass sie zulässig sind, sagt Hirmke: „Ich gehe davon aus, dass dies in unserem Sinne entschieden wird in den nächsten Monaten, und dass daher die Verfahren dann ganz normal weitergehen können. Es besteht also für alle Teilnehmer bei den Sammelklagen jetzt kein akuter Handlungsbedarf aufgrund dieser Entscheidung.“

Vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz heißt es, das aktuelle Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs habe keine Bindungswirkung und keinen direkten Einfluss auf die österreichischen Gerichte; man warte auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Zuständigkeit und auch auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Wien, was Revisionen in bereits entschiedenen Verfahren betrifft.

Anwalt: Urteil „richtungsweisend“

Der Grazer Rechtsanwalt Harald Christandl nennt das deutsche Urteil richtungsweisend: Er vertrete mehrere Steirer, die sich in Deutschland einer Musterfeststellungsklage angeschlossen haben; der VW-Konzern habe dabei aber nur den Deutschen, nicht aber den Österreichern einen Vergleich angeboten, so Christandl.