Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
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Gericht

„Staatenbund“-Prozess: Wiederholung im Herbst

Der Grazer Prozess gegen 14 Mitglieder des „Staatenbunds Österreich“ wird ab 8. September am Grazer Straflandesgericht teilweise wiederholt. Das Urteil wurde zum Teil aufgehoben, weil es Unstimmigkeiten bei den Fragen an die Geschworenen in den Punkten Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung gegeben haben soll.

Das Verfahren gegen die „Staatsverweigerer“ hatte von 15. Oktober 2018 bis 25. Jänner 2019 gedauert. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mussten sich die Angeklagten unter anderem wegen Bestimmung zum Hochverrat und Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung verantworten.

Die Präsidentin des Vereins wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ihr wurde auch noch Nötigung der Regierung und einzelner Regierungsmitglieder, Bestimmung zum Amtsmissbrauch und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs angelastet. Ihr Stellvertreter, ein Ex-Gendarmeriebeamter, bekam zehn Jahre Haft, die restlichen Angeklagten wurden zu Strafen zwischen neun Monaten und drei Jahren verurteilt.

Prozess von September bis Oktober geplant

Wie das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag informierte, werden die zu wiederholenden Anklagepunkte nun ab 8. September bis voraussichtlich 23. Oktober verhandelt. Der Ex-Gendarm und ein weiterer Beschuldigter befinden sich derzeit in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Graz-Jakomini. Die Präsidentin des Vereins sei in einer Nervenklinik in Graz untergebracht.

Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat erkannt, weil einige der Angeklagten mehrmals versucht haben, Mitglieder des Bundesheeres zu „Verhaftungen“ auf der Grundlage von selbst ausgestellten Haftbefehlen zu bewegen. Ziel sei es gewesen, eine „militärische Übergangsregierung“ zu bilden und dabei alle „Schlüsselpositionen“ zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung der betreffenden Offiziere des Bundesheeres sowie dessen Generalstabschefs beim Versuch blieb.

Zahlreiche Anklagepunkte

Die 2015 erfolgte Gründung des „Staatenbund Österreich“ wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet. Die Anklagepunkte, versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung bzw. von Mitgliedern der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung bezogen sich auf die vom „Staatenbund“ ausgestellten „Haftbefehle“, die Mitglieder von Regierung, Behörden und Banken betrafen.

Den Betroffenen wurde mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen gedroht, außerdem kündigte man die Eintragung in ein internationales Schuldenregister an. Weiters wird es um den Vorwurf des teilweise schweren und gewerbsmäßigen Betruges gehen.