Lannach
ORF
ORF
Politik

Anklage gegen Lannacher Bürgermeister steht

Knapp drei Wochen vor den Gemeinderatswahlen wird die Marktgemeinde Lannach von ihrer Vergangenheit eingeholt: Bürgermeister Josef Niggas (ÖVP) werden Amtsmissbrauch und Untreue vorgeworfen, die Anklage steht.

Ein vor zwei Jahren veröffentlichter Prüfbericht des Landesrechnungshofs listete zahlreiche Ungereimtheiten und Verfehlungen auf, die auf das Konto des nach wie vor amtierenden Langzeitbürgermeisters Josef Niggas (ÖVP) gehen sollen.

Staatsanwalt: Rechtswidrige Ausstellung von Wahlkarten

Hans-Jörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz bestätigt: „Die Vorwürfe sind, dass der Angeklagte einerseits für die Gemeinderatswahl 2015 die rechtswidrige Ausstellung von 32 Wahlkarten veranlasst haben soll, und andererseits – und das ist der Vorwurf der Untreue – soll der Angeklagte ohne Beschluss des Gemeindevorstandes und des Gemeinderates Zahlungen aus Mitteln der Marktgemeinde veranlasst haben.“

Beim Vorwurf der Untreue geht es um die Anschaffung für Spezialmesser für eine Hackschnitzelmaschine, um Starterbatterien und um Böller für den Prangerschützenverein. Insgesamt um eine Summe von rund 7.500 Euro.

„Ich hoffe auf die Gerechtigkeit“

Alle nötigen Beschlüsse seien nachgeholt worden, versichert Niggas, der zur Anklage sagt: „Ich hoffe auf die Gerechtigkeit vor Gericht. Ich habe mich weder bereichert noch sonst irgend etwas.“

Weitere Ermittlungen folgen

Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Niggas ist allerdings noch nicht abgeschlossen: Weitere Vorwürfe aus dem Bericht des Landesrechungshofs werden noch überprüft, so Bacher, auch hier gehe es um Untreue. Der Rechnungshof hatte in seinem knapp 200-seitigen Bericht etwa auf nicht nachvollziehbare Reisen ins In- und Ausland hingewiesen oder auf zahlreiche Abrechnungen von Restaurant- und Gaststättenbesuchen auf Kosten der Gemeinde.

Verhandlungstermin erst nach 14-Tagesfrist

Noch ist die Anklage gegen den Lannacher Bürgermeister nicht rechtskräftig – sein Anwalt hat 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben; eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, so Niggas. Tut er das nicht, wird vom zuständigen Schöffengericht ein Verhandlungstermin festgesetzt. Der Strafrahmen für Amtsmissbrauch liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.