Freiwilliger am Krankenbett
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Coronavirus

Besuche in Krankenhäusern gelockert

Die steirische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) hat die Regeln für Besucher in den Spitälern gelockert: Nach Anmeldung bei der Stationsschwester dürfen Besucher 15 Minuten zum Patienten und das auch nur in einem bestimmten Zeitfenster.

Die erste Lockerung des generellen Besuchsverbots betraf Patienten, die länger als zehn Tage im Krankenhaus bleiben mussten – nun dürfen fast alle wieder besucht werden, wenn auch mit strengen Auflagen: So sind An- und Abmeldung bei der Stationsschwester verpflichtend, da eine Liste geführt werden muss.

Strenge Auflagen für Besucher

Beim Besuch in einem Krankenhaus muss zudem ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, ebenso müssen die Hände beim Betreten des Krankenhauses und beim Verlassen des Patientenzimmers desinfiziert werden. Es sollte keinen Körperkontakt geben, empfohlen wird der Abstand von zwei Metern. Die Besuche sind auf 15 Minuten und eine Person pro Zimmer beschränkt; auch gibt es ein Zeitfenster: Besucher können Patienten täglich nur von 15.00 bis 17.00 Uhr besuchen. Weiterhin keinen Zutritt für Außenstehende gibt es auf den Intensiv- und Neonatologiestationen.

Bei Geburten weiterhin eine außenstehende Person erlaubt

Für Remobilisierungsstationen und Landespflegezentren gilt, dass diese stundenplanmäßig für jeden Patienten eingeteilt und vorgegeben werden. Bei Geburten ist weiterhin eine gesunde Person – ausgestattet mit FFP1 bzw. OP-Maske – erlaubt. Für die Patientenzimmer gelten dieselben Regeln wie für alle Krankenzimmer, ein Besuch im Neugeborenen-Kinderzimmer ist verboten.

Angesichts der Öffnung von Schulen, Geschäften, Lokalen und Grenzen seien die Maßnahmen alternativlos, um das SARS-CoV-2-Virus aus Krankenhäusern und Landespflegezentren fernzuhalten, sagt KAGes-Vorstandsvorsitzender Karlheinz Tscheliessnigg: „Unsere Verantwortung ist der Schutz der uns anvertrauten Patienten, die von uns erwarten dürfen, dass wir das Richtige tun“, so der Vorstand.