Schaukasten „aktuelle Jobs“ mit freien Stellen vor der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) Salzburg
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Wirtschaft

Neues Kurzarbeitsmodell fixiert

Die CoV-Pandemie dauert an, und auch ein Ende der Wirtschaftskrise ist nicht abzusehen. Regierung und Sozialpartner fixierten nun am Mittwoch ein neues Kurzarbeitsmodell. Wesentliche Neuerung: eine Weiterbildungspflicht.

Die Arbeitsmarktdaten sind weiterhin stark von der Coronavirus-Pandemie geprägt, nur allmählich setzt in einigen Branchen wie der Gastronomie eine Erholung ein. Gegen die weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit fixierte die Regierung am Mittwoch ein neues Modell für die Kurzarbeit – mehr dazu in Kurzarbeit wird um sechs Monate verlängert (news.ORF.at).

Doorstep vor dem Ministerrat

Höhere Mindest-, niedrigere Maximalarbeitszeit

Dieses Modell soll ab Oktober gelten und kann dann von den Unternehmen für ein halbes Jahr beantragt werden. Es gibt einige Änderungen: So wurde die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent erhöht, die Maximalarbeitszeit dagegen auf 80 Prozent reduziert, sagt der steirische AMS-Chef Karl-Heinz Snobe: „Das heißt übersetzt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen während der Kurzarbeit zwischen 30 und 80 Prozent der Normalarbeitszeit arbeiten. Es ist ein Zwang, dass etwas mehr gearbeitet werden muss, was ganz richtig ist. Ansonsten ist aber gleichbleibend, dass das Arbeitsmarktservice die Nettoersatzzahlungen zwischen 80 und 90 Prozent des ehemaligen Nettobezugs fördert – die Betriebe haben hier keine zusätzlichen Kosten durch die Kurzarbeit.“

Weiterbildungspflicht

Weiters neu: Es soll eine Weiterbildungspflicht kommen. Das sei durchaus sinnvoll, so Snobe: „Man kann es so interpretieren, dass wenn der Dienstgeber sagt, du musst dich während der Kurzarbeit weiterbilden, dass das dann eine Verpflichtung wird – da bin ich gespannt, wie es in den Richtlinien im Detail aussehen wird. Grundsätzlich ist es sehr begrüßenswert, wenn Menschen längere Zeit in Kurzarbeit sind, dass diese freie Zeit für die Betroffenen auch für Weiterbildung genutzt wird.“

Derzeit gibt es in der Steiermark 83.000 Personen, die sich in Kurzarbeit befinden. Der steirische AMS-Chef rechnet nicht damit, dass die Zahl aufgrund der neuen Kurzarbeitsregelung weiter steigen wird.