Chronik

Freundin angezündet: 34-Jähriger verurteilt

In Graz hat sich am Montag ein Mann vor Gericht verantworten müssen, weil er heuer im April versucht haben soll, seine Freundin anzuzünden. Die Frau erlitt bei der Attacke leichte Verletzungen. Der 34 Jahre alte Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der 34 Jahre alte Deutsche lernte die Frau während des coronavirusbedingten „Lock-down“ in Graz kennen. Er lebte damals auf der Straße und verdiente Geld als Straßenmusikant. Während des „Lock-down“ soll die Frau dem Mann dann angeboten haben, bei ihr zu wohnen. Gemeinsam tranken die beiden täglich Alkohol und konsumierten gelegentlich auch Marihuana.

Streit wegen Alkoholentzugs

Ende März entschloss sich das alkoholabhängige Pärchen zu einem Entzug, schilderte der Beschuldigte am Montag vor Gericht. Es habe aber immer wieder deshalb Streit gegeben, seine Freundin habe sich nicht an den Alkoholentzug gehalten, beklagte sich der gebürtige Deutsche. Am 3. April sei die Situation dann eskaliert. An diesem Tag kam es wieder zum Streit. Der 34-Jährige sei so wütend gewesen, dass auch er wieder Alkohol getrunken habe, er sprach am Montag von einer Flasche Wein, zusammen mit der Freundin habe er dann noch eine Flasche Gin getrunken.

Mit Franzbranntwein übergossen und angezündet

Der Streit endete in Handgreiflichkeiten und Schlägen. Der Angeklagte soll schließlich zu einer Flasche Franzbranntwein gegriffen und die Frau angezündet haben. Vor Gericht konnte sich der Deutsche zunächst nicht an den Vorfall erinnern. Er wisse nur mehr, dass sie in Flammen stand und er mit einer Decke auf dem Boden die Flammen an ihr erstickte. Erst nach zwei Stunden Verhandlung und eindringlichen Worten des Richters gab der 34-Jährige schließlich zu, sich „schleierhaft“ erinnern zu können, dass er ihr die Flüssigkeit entgegengeschüttet habe. Dann wollte er ihr mit einem Feuerzeug Angst machen: „Ich habe nur geratscht, aber die Funken reichten. Ich war dann selbst überrascht, weil es war ja auch keine große Menge Franzbranntwein. Dass sie in Flammen stand, war nicht geplant“, meinte er.

Die Frau kam mit leichten Verbrennungen davon, laut einem medizinischen Gutachten waren vier bis fünf Prozent der Hautoberfläche verletzt. Der vorsitzende Richter sprach von einem „Schutzengel“ und davon, dass „nicht mehr passiert ist“.

Dreieinhalb Jahre Haft

Der Angeklagte, er hat mehr als ein Dutzend einschlägige Vorstrafen in Deutschland, gab sich reumütig und wollte sich bei der Gerichtsverhandlung bei dem Opfer entschuldigen. Die Frau, sie ist mittlerweile die Ex-Freundin des Angeklagten, erschien aber trotz Zeugenladung am Montag nicht vor Gericht.

Die Schöffen hielten den 34-Jährigen für schuldig. Er wurde wegen Körperverletzung sowie wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. „Das Geständnis hat sie vor sechs bis sieben Jahren bewahrt“, betonte der vorsitzende Richter. Der Deutsche bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.