Chronik

Anklage nach Zugsunfall in Niklasdorf

Nach einem schweren Zugsunfall im Februar 2018 in Niklasdorf muss sich der Triebwagenführer vor Gericht verantworten. Dem Mann wird fahrlässige Tötung, fahrlässige, teils schwere Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Leoben brachte einen entsprechenden Strafantrag ein, bestätigte Andreas Riedler von der Staatsanwaltschaft Leoben einen entsprechenden Bericht in der Tageszeitung „Kurier“. Bei dem Zugsunglück im obersteirischen Niklasdorf wurde eine Frau getötet, 28 Menschen erlitten zum Teil schwere Verletzungen.

Zugsführer hätte nicht weiterfahren dürfen

Ein Fernzug von Graz nach Saarbrücken kollidierte am 12. Februar 2018 mit einem Regionalzug. Die beiden Züge stießen am selben Bahngleis zusammen. Die Seitenwand eines Abteils des EuroCity wurde aufgerissen, Teile der Zugsgarnituren sprangen aus den Schienen.
Laut Riedler hatte der Beschuldigte laut den Ermittlungen keine Zustimmung zur Weiterfahrt mit seinem Zug. Weiters soll er ein rotes Haltesignal nicht bemerkt haben, dieses hätte er aber sehen müssen, so Riedler. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

„Mega-Prozess“ im Herbst erwartet

Harald Laundl, Sprecher des Landesgerichts Leoben, sagte, dass es ein „Mega-Prozess“ werden könnte: Es gibt 80 Opfer, manche mit schweren Verletzungen, andere wiederum die nicht verletzt wurden, aber gefährdet waren. Unklar ist noch, wie viele sich als Privatbeteiligte der Verhandlung anschließen. Entsprechend groß könnte der benötigte Platz werden. Klar sei, dass frühestens in der zweiten September-Hälfte verhandelt werde, so Laundl.