Menschen mit Masken
APA/AFP/Joe Klamar
APA/AFP/Joe Klamar
Coronavirus

Ab sofort verschärfte Maßnahmen in Kraft

Nach einem vergleichsweise entspannten Sommer gelten seit 21. September nun wieder verschärfte Regeln. Sie sollen helfen, die Ausbreitung des Coronavirus und Erkrankungen wieder einzudämmen. Die Polizei kündigt vermehrte Kontrollen an.

Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze – das betrifft vor allem private Feiern und geschlossene Veranstaltungen (etwa in Gasthäusern oder Vereinslokalen, Anm.) – werden die Kriterien deutlich angehoben: In Innenräumen sind hier künftig nur noch zehn Personen (statt zuletzt 50) erlaubt. Bei privaten Feiern im Außenbereich sind maximal 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Diese Regeln gelten auch für Hochzeiten.

Es gibt zwei wichtige Ausnahmen: Begräbnisse sind von den Beschränkungen ausgenommen. Und sie gelten auch nicht für Feiern oder Zusammenkünfte in den eigenen vier Wänden bzw. auf dem eigenen Grundstück. Hier appelliert die Regierung aber an alle, die sozialen Kontake auf das Notwendige zu reduzieren.

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept – dazu zählen etwa Sportevents wie Matches der Fußball-Bundesliga – bleibt es bei der bestehenden Regelung: 3.000 Zuseher sind bei Freiluftveranstaltungen erlaubt, 1.500 im Innenbereich. Dieselben Auflagen gelten für den Kulturbereich – Theater, Opern, Konzerte.

Ein CoV-Präventionskonzept muss bei Veranstaltungen innen ab 50 Personen, draußen ab 100 Personen vorgelegt werden. Eine behördliche Genehmigung ist generell ab 250 Personen nötig.

Schule, Uni und Job nicht betroffen

Generell ausgenommen von der Zehn-Personen-Regelung sind der Bildungsbereich und der Arbeitsmarkt, wo aber verstärkt auf den Mindestabstand zum Nächsten und Hygienestandards geachtet werden soll.

Letzteres gilt auch für Fitnessstudios. Trainingskurse mit fixen Beginn- und Endzeiten dürfen dort aber nur noch mit maximal zehn Teilnehmern stattfinden. Wenn für einen Hobby-Sport mehr als zehn Personen erforderlich sind, also bei Fußball oder Eishockey, gilt die erforderliche Spielerzahl als zulässige Teilnehmerzahl, betont das Ministerium.

Berufliche Aus- und Fortbildungen (zum Beispiel Schulungen), außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager (Regelung wie bisher), sind von den neuen Höchstgrenzen im Innen- und Außenbereich ausgenommen.

Sperrstunde 1.00 Uhr

Die Sperrstunde wird generell auf 1.00 Uhr festgelegt. Das gilt auch bei geschlossenen Veranstaltungen in privat angemieteten Clubs oder Lokalitäten.

Die Sperrstunde und die beschränkte Teilnehmerzahl trifft Nachtclubs schwer. Aber auch Bälle werden in der Saison 2020/21 nach derzeitigem Stand kaum stattfinden können.

Maskenpflicht ausgeweitet

In der Gastronomie ist der Mund-Nasen-Schutz nun wieder für Personal und Gäste Pflicht. Konsumation ist nur noch im Sitzen erlaubt, wobei sich maximal zehn Personen an einem Tisch einfinden dürfen. Die Maske muss in Lokalen immer, wenn man sich vom Tisch wegbewegt, getragen werden. Nur am Tisch selbst ist der MNS nicht Pflicht.

Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt in folgenden Bereichen:

  • In allen Geschäften
  • Im Dienstleistungsbereich (inkl. Gesundheitsbereich)
  • Im Freien auch auf Märkten und Messen
  • In Schulen außerhalb der eigenen Klasse
  • Im Parteienverkehr bei Behörden
  • In der Gastronomie für Personal und für Gäste, sofern sie nicht an ihrem Tisch sitzen.

Kontrollen der Polizei

Die Polizei wird auch in der Steiermark intensiv kontrollieren, bestätigt am Montag die Landespolizeidirektion: Konkret bedeutet das, dass es Schwerpunktaktionen in den Ballungsräumen, aber auch verstärkte Kontrollen in den Bezirken geben wird. Kontrolliert wird laut Polizei, ob Abstände eingehalten und Schutzmasken getragen werden. Auch in Lokalen werde vermehrt kontrolliert. Den Sommer über habe man eher abgemahnt, so die Polizei. Je nach Situation sind jetzt Abmahnung, Organmandat oder sogar eine Anzeige möglich. Die Strafen betragen bis zu mehrere tausend Euro.