Illustration zu Schule, Unterricht, Bildung (21.5.2019)
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com
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Bildung

Schulunterrichtsgesetz: Eltern fürchten Mehrkosten

Am Dienstag endet die Begutachtungsfrist für die geplante, neue Novelle zum Schulunterrichtsgesetz. Für Aufregung sorgt etwa, dass digitale Endgeräte künftig als Arbeitsmittel gelten. Steirische Elternvertreter fürchten daher versteckte Mehrkosten.

Für erste Aufregung sorgt Paragraf 14a der geplanten Novelle. Er bezieht sich auf den IT-gestützten Unterricht. Digitale Endgeräte – gemeint sind Computer und Laptops – werden hier als Arbeitsmittel bezeichnet.

Damit seien diese wie Materialien für den praktischen Unterricht zu betrachten und damit von den Eltern zu bezahlen, erklärt Ilse Schmid vom steirischen Landesverband der Elternvereine: „Noch dazu wird der Minister Vorgaben machen können über die Art der Geräte und ihre Ausstattung, sodass man also auch bei den Kosten nicht einmal einen Einfluss hat, wie aufwändig das Gerät sein kann und darf. Und das gibt uns schon zu denken.“

Endgeräte sollen als Lehrmittel zur Verfügung stehen

Die Befürchtung sei, dass Eltern von den Schulen künftig nicht nur eine Liste bekommen, welche Hefte und Stifte gebraucht werden, sondern auch welcher Laptop gekauft werden muss. Die Forderung von Elternvertretern ist daher, dass digitale Endgeräte als Lehrmittel gelten sollen und den Schülern samt Software zur Verfügung gestellt werden. „Eigentlich hätten wir den Grundsatz der Schulgeldfreiheit und da immer mehr und teurere Dinge hineinzupressen in den Bereich, den die Eltern zu tragen haben – das finden wir nicht in Ordnung“, erklärt Schmid.

Auch Kommunikation soll digitalisiert werden

Für Aufregung sorgt auch Paragraf 70a. Hier geht es darum, dass die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern bzw. der schulpartnerschaftlichen Gremien auf elektronischem Wege stattfinden kann. Diese sei eine sogenannte Kann-Bestimmung und grundsätzlich in Ordnung, „aber uns fehlt der Zusatz, dass falls die Eltern Aussprachen auf diesem Weg nicht in Anspruch nehmen können, dass auf jeden Fall Wege gefunden werden müssen, die notwendige Aussprachen dennoch ermöglichen“, erklärt Schmid das Problem.

Die Elternvertreterin pocht auf eine Klarstellung. Denn die Begutachtungsfrist für die neue Novelle zum Schulunterrichtsgesetz endet am Dienstag.