In der Steiermark können Anträge auf Mindestsicherung und andere soziale Hilfen elektronisch oder telefonisch eingebracht werden. Wie Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) am Sonntag in einer Aussendung mitteilte, können Bürger Anträge per Mail „oder ausnahmsweise auch mündlich per Telefon“ an die zuständige Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften, das Magistrat Graz oder bei der Landesregierung richten.
Auslaufende Bescheide werden verlängert
Am Sonntag soll es einen entsprechenden Erlass der Sozialabteilung geben, die Regelung gilt einstweilen bis 30. November. Bescheide in der Mindestsicherung, die mit Ende Oktober auslaufen, werden zudem automatisch um einen Monat bis Ende November verlängert.