Ausgangsbeschränkung Graz
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Coronavirus

Kaum Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung

Seit Dienstag ist Österreich einmal mehr im Lockdown, in der Nacht auf Mittwoch trat erstmals auch eine Ausgangsbeschränkung in Kraft. Die steirische Polizei hat verstärkt kontrolliert, musste aber kaum einschreiten.

Die Straßen in der steirischen Landeshauptstadt Graz waren in der Nacht auf Mittwoch nahezu leer gefegt – nur ganz vereinzelt waren nach 20.00 Uhr noch Menschen unterwegs, in der Regel aber ohne gegen die geltenden Bestimmungen zu verstoßen. So gelten etwa streng definierte Ausnahmeregeln für arbeitende Menschen oder in Notsituationen.

150 Kontrollen und nur eine Anzeige

Die steirische Polizei, die die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung verstärkt kontrolliert, bestätigt diese Momentaufnahme in Graz für die gesamte Steiermark.

Frage des Tages: Halten Sie sich an die Ausgangsbeschränkungen?

ORF-Steiermark-Reporterin Doris Beck-Zehetleitner hat sich umgehört, was die Grazer von der Ausgangsbeschränkung halten

So ist die Bilanz der ersten Nacht aus Sicht der Polizei eine durchaus erfreuliche, sagt Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion Steiermark: „Wir sind grundsätzlich sehr zufrieden mit der Disziplin in der Bevölkerung. Es hat trotz der 150 Kontrollen kaum Anlass zu Beanstandungen gegeben, es musste lediglich eine Anzeige erstattet werden.“ Im konkreten Fall hatten sich einige Menschen offenbar Essen besorgt und standen in der Gruppe vor einem Lokal – dafür setzte es eine Anzeige für den Wirt.

Ausgangsbeschränkung Graz
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Die Grazer Herrengasse in der Nacht auf Mittwoch

Polizei setzt auf Dialog vor Anzeige

Generell setze die Polizei bei Verstößen gegen die geltenden Maßnahmen aber auf die „3-D-Philosophie“, wie Grundnig betont: „Zuerst wird man den Dialog mit den Personen suchen, das heißt, wir werden versuchen, die Menschen davon zu überzeugen, dass es wichtig ist, die Coronavirus-Bestimmungen einzuhalten. Das nächste ist die Deeskalation, das heißt, man wird darauf aufmerksam machen, dass, wenn das Verhalten nicht eingestellt wird, mit einer Anzeige vorzugehen ist. Und die dritte Maßnahme ist dann der Durchgriff – hier muss man dann eine Anzeige erstatten.“

In diesem Fall allerdings kann es zu empfindlichen Strafen in der Höhe von bis zu 1.450 Euro kommen, und bei Anzeigen gegen Gewerbetreibende oder Gastwirte sei die Strafe laut Polizei sogar noch wesentlich höher. Der Lockdown ist mit 30. November befristet, die Ausgangsbeschränkungen in der Nacht gelten vorerst nur zehn Tage, danach ist eine neuerliche Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat nötig.