Gerichtssaal
ORF
ORF
Chronik

Freundin gewürgt: Zwei Jahre Haft

„Ich rauche nur fertig, dann bring’ ich dich um“, soll ein Weststeirer im Juni 2020 zu seiner Freundin gesagt haben. Dann warf er sie zu Boden und würgte die Frau mit dem Unterarm. Der 54-Jährige wurde dafür in Graz nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Das Paar hatte sich im Mai kennengelernt, Anfang Juni zog die Frau zu dem Verdächtigen. Doch das Glück währte nicht lange, denn die Eifersucht des 54-Jährigen war groß – so soll er bereits am 10. Juni während des Messerschleifens zu seiner Freundin gesagt haben: „Schau das große Messer an, damit könnte ich dir die Gurgel durchschneiden“. Das bestritt der Angeklagte: „So rede ich nicht, ich hätte gesagt ‚I stich di o‘ oder so“, stellte er richtig.

„Ich rauch nur fertig, dann bring’ ich dich um“

Fünf Tage später eskalierte die Situation, als das Paar mit dem Auto nach Hause fuhr. Der Mann, der nach eigenen Angaben immer Probleme mit Alkohol hatte, hatte ziemlich viel getrunken und war zunächst weinerlich, dann wütend: „Du kommst hier nicht weg, ich rauch nur fertig, dann bring’ ich dich um“ sagte er und zog den Autoschlüssel ab. „Ich muss aufs Klo“, antworte sie.

Gerichtssaal
ORF
Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine „klassische Rauschtat“.

„Nein, ich bring’ dich jetzt um“, stellte er klar. Dann gelang es ihr auszusteigen, doch er kam ihr sofort nach, warf sie zu Boden und drückte ihr den Unterarm gegen die Kehle. Sie hatte nach eigenen Angaben Todesangst, konnte sich aber befreien und schrieb ihrem Ex-Freund eine SMS; dieser verständigte die Polizei – mehr dazu in Lebensgefährtin bedroht: Mann verhaftet (16.6.2020).

„Ich war ja ein bissl wild“

„Ich wollte sie nie würgen, ich habe sie nur am Boden fixiert“, beteuerte der Angeklagte. „Bedroht in dem Sinn hab’ ich sie nicht, aber ich werde sicher etwas gesagt haben, ich war ja ein bissl wild“, so die Version des Beschuldigten. „Und warum haben sie das dann gemacht?“, fragte die Richterin. „Aus innerlicher Wut halt“, antwortete der Weststeirer, „ich wollte nur, dass sie nicht weggeht“.

Gutachter: „Fast klassische Rauschtat“

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten eine „psychische Verhaltensstörung durch Alkohol“, die Zurechnungsfähigkeit sei zwar vermindert, aber erhalten gewesen. Der Beschuldigte sei nüchtern „eher ruhig und einsilbig“, er habe aber „aus seinen Problemsituationen nichts gelernt“. Der Gutachter sprach von einer „fast klassischen Rauschtat“, bei der Eifersucht eine Rolle gespielt habe, und er sprach sich für eine „langfristige Antialkohol- und Antiaggressionstherapie“ aus.

Gerichtssaal
ORF
Die Anklage lautete auf Mordversuch: Die Geschworenen erkannten aber keine Tötungsabsicht.

Zwei Jahre Haft wegen Drohung und Nötigung

Die Geschworenen sahen in dem Vorfall keinen Mordversuch, sondern eine gefährliche Drohung und schwere Nötigung. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde dafür zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, außerdem verfügte das Gericht eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.