Schwäne am Jannersee
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Chronik

Geflügelpest bei Schwänen nachgewiesen

Seit vielen Jahren gibt es in der Steiermark wieder die ersten bestätigten Fälle der Geflügelpest. Die Krankheit wurde bei zwei verendeten Schwänen im Bezirk Leibnitz nachgewiesen.

Die beiden Tiere wurden am Donnerstag in der Mur bei Gralla gefunden. Laut dem Land Steiermark wurde der Verdacht auf Vogelgrippe mittlerweile bestätigt.

Vogelgrippe-Stamm H5N5 nachgewiesen

Bereits seit Dezember des Vorjahres zählen 68 steirische Gemeinden zum Geflügelpest-Risikogebiet. Genau in einem dieser Risikogebiete wurden die beiden toten Schwäne von zwei Mitarbeitern im Staugebiet des Kraftwerkes Gralla entdeckt. Nachdem die Proben bei der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) sequenziert wurden, wurde der Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt. Es handelt sich um den Stamm H5N5.

Absolute Stallpflicht ab der nächsten Woche

Um die Verbreitung des Virus durch Zugvögel bei Hausgeflügel einzudämmen, sind Geflügelhalter in Risikogebieten seit Dezember des Vorjahres dazu verpflichtet, Geflügel entweder in Ställen oder oben abgedeckten Gehegen zu halten. Da die Vogelgrippe für Geflügel als hochansteckend eingestuft wird, wird diese Regelung nun verschärft. Ab der kommenden Woche soll laut Land Steiermark eine absolute Stallpflicht für Betriebe gelten, die mehr als 350 Stück Geflügel halten. Betriebe mit Freilandhennenhaltung müssen ihre Tiere also im Stall halten, Eier dürfen aber bis zu 16 Wochen nach Beginn der Stallpflicht noch als Freilandeier vermarktet werden.

Derzeit keine Ansteckungsgefahr für Menschen

Anders als bei dem Vogelgrippe-Stamm H5N1 im Jahr 2006, ist der aktuelle Virusstamm H5N5 laut dem Gesundheitsministerium für den Menschen nicht gefährlich. Das Virus könne auch nicht über Lebensmittel übertragen werden, hieß es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium. Wer verendete Wildvögel findet, ist laut Verordnung aufgerufen, den Fund dem Amtstierarzt zu melden.