Chronik

Hund hinter Auto nachgeschleift: Geldstrafe

Mit einem Schuldspruch wegen Tierquälens hat am Dienstag in Graz ein Prozess gegen einen Jäger geendet: Der Mann soll zu Silvester seinen eigenen Hund hinter seinem Auto nachgeschleift haben.

Einen alten Hund 350 Meter weit angeleint hinter seinem Auto bei bis zu 70 km/h herschleifen – so etwas mache er nicht, sagte der 69 Jahre alte Angeklagte am Dienstag vor Gericht aus: Vielmehr sollte sein Jagdhund einen Dachs aufstöbern und habe sich wohl dabei verletzt.

Zeugin: „Es war überall Blut“

„Er war nicht angeleint“ sagte der angeklagte Jäger immer wieder: Die Leine hätte er zwar hinten an seinem Lastenhänger befestigt, aber nur, damit er sie nicht verliert.

Dem widersprach eine junge Mutter, die hinter dem Auto des 69-Jährigen nachgefahren war, als Zeugin sehr deutlich: Sie und auch ihre fünfjährige Tochter hätten mitansehen müssen, wie der Hund um sein Leben kämpfte, bis schließlich nach über 300 Metern das Halsband aufgegangen sei – das dürfte ihm wohl das Leben gerettet haben. „Es war überall Blut“, sagte die Frau, und auch ihre Tochter habe danach immer wieder von den schrecklichen Szenen gesprochen.

Auch die Tierärztin, die den Hund behandelt hatte, widersprach vor Gericht der Version des Angeklagten: Die Verletzungen – schwere Abschürfungen und ausgerissene Krallen an allen vier Beinen – passen nicht zu einem Kampf mit einem Dachs, sehr wohl aber zum Vorwurf des Nachschleifens.

6.000 Euro Geldstrafe

Der Angeklagte blieb auch nach diesen Aussagen bei seiner Version – er wurde dennoch wegen Tierquälens verurteilt: Das Urteil – 6.000 Euro Geldstrafe – ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte bat um Bedenkzeit.

Entsetzen in der steirischen Jägerschaft

Der Fall sorgt auch für Entsetzen in der steirischen Jägerschaft: Landesjägermeister Franz Mayr Melnhof Saurau sagt, er habe erst aus den Medien davon erfahren; er sei enttäuscht, dass der betroffene Jäger den Vorfall bei der Jägerschaft nicht selbst angezeigt hat.