Chronik

Schüler ging trotz Covid-Erkrankung einkaufen: Verurteilt

Weil er trotz Covid-19-Erkrankung einkaufen gegangen war, ist am Donnerstag in Graz ein 20-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt worden.

Der Schüler wohnt zwar im Studentenheim, hat aber dort offenbar nur wenig Anschluss – mit den beiden Mitbewohnern gab es häufig Streit. „Er kümmert sich nie um den Abwasch, macht nie sauber und hört laute Musik“, gab ein Zeuge an. Als bei dem 20-Jährigen der CoV-Verdacht bestätigt wurde, ging dieser trotzdem weiter einkaufen. „Ich war schon sehr, sehr hungrig, ich bin ja nicht Fußballspielen oder Tanzen gegangen.“ Warum er nicht einen Bekannten, der ihn mehrfach besuchte, um Hilfe bat oder Lebensmittel bestellt habe, konnte er auch nicht sagen.

„Einfach nur rassistisch“

Zu den Angaben der beiden Mitbewohner meinte er, „das ist einfach nur rassistisch. Ich bin ein dunkelhäutiger Österreicher und merke, wenn ich anders behandelt werde“. Das stellte der eine Zeuge, ein 24-jähriger Oberösterreicher, entschieden in Abrede: „Rassismus lasse ich mir nicht unterstellen, ich war einen Monat bei der Entwicklungshilfe in Afrika und möchte im Februar nach Südamerika.“ Er und der dritte Bewohner begaben sich sofort vorsichtshalber in Selbstisolation und baten den Kollegen, auch zuhause eine Maske zu tragen, was dieser ablehnte.

„Wegen Leuten wie Ihnen sterben Menschen“

Der Richter hatte für das Verhalten des Beschuldigten wenig Verständnis: „Das ist ja kein Erkältungsvirus. Wegen Leuten wie Ihnen sterben Menschen, wegen Leuten wie Ihnen wird die Wirtschaft heruntergefahren, wegen Leuten wie Ihnen zahlen wir noch in 30, 40 Jahren“, wetterte er und verhängte eine Geldstrafe, die mehr als das Doppelte des Monatseinkommens des Schülers ausmachte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Derzeit sind mindestens sechs ähnliche Verfahren offen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, auf APA-Anfrage mit: Es handle sich dabei auch um Quarantäne-Verletzungen oder um Anspucken. Bereits am 7. April gibt es die nächste Verhandlung, da geht es um einen Türken, der ebenfalls seine Quarantäne missachtet haben soll, so Bacher. Drei weitere Verfahren – unter anderem wegen Verletzung des gesetzlichen Mindestabstandes – wurden eingestellt.