Osterfeuer
APA/dpa/Friso Gentsch
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Religion

Brauchtumsfeuer heuer teilweise erlaubt

Im vorigen Jahr waren Brauchtumsfeuer rund um Ostern aufgrund des Coronavirus verboten. Heuer dürfen sie entzündet werden – es gelten allerdings spezielle Vorgaben. So sind nur Feuer mit wenigen Personen erlaubt.

Das Entfachen von Osterfeuern ist laut Land Steiermark heuer von Karsamstag 15.00 Uhr bis Ostersonntag 3.00 Uhr erlaubt. Dabei gelten Coronavirus-Schutzmaßnahmen. So dürfen nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt gemeinsam feiern – hier ist die Gesamtzahl der Teilnehmenden egal. Oder maximal vier erwachsene Personen aus insgesamt zwei verschiedenen Haushalten – in diesem Fall darf nur bis 20.00 Uhr gefeiert werden.

Spezielle Regeln für Feinstaubsanierungsgebiete

In Graz sind Osterfeuer seit Jahren aus Gründen der Luftreinhaltung ohnehin streng verboten. Das ändert sich auch heuer nicht. In den Feinstaubsanierungsgebieten dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen abgebrannt werden. Das betrifft das Grazer und Leibnitzer Feld – hier ist ein Brauchtumsfeuer pro Gemeinde erlaubt. Die Gemeinde muss dabei für den ordnungsgemäßen Ablauf sorgen.

Im vergangenen Jahr sind in der ganzen Steiermark aufgrund des Coronavirus Brauchtumsfeuer verboten worden. Man wollte während der Krise einerseits das Risiko für zusätzliche Feuerwehreinsätze vermeiden, andererseits wäre die Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung schwer zu kontrollieren gewesen. Das Land appelliert heuer an die Steirerinnen und Steirer, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.