Biene in Marillenblüte
Hermann Hammer
Hermann Hammer
landwirtschaft

Bienenwirtschaftsgesetz: Beschluss verlegt

Die Steiermark arbeitet an einem neuen Bienenwirtschaftsgesetz, das Imker gar nicht gut heißen. Es soll die Züchtung jeder Bienenrasse ermöglichen. Jetzt hat man den für Frühjahr geplanten Beschluss auf Herbst verschoben.

Besonders die Züchter der heimischen Carnica-Rasse steigen auf die Barrikaden. Geht es nach dem neuen Gesetzesentwurf, soll die Züchtung jeder Bienenrasse erlaubt sein. Das war bisher eigentlich nicht erlaubt, doch in der Praxis sah es anders aus und es gab keine Sanktionen.

Neues Gesetz soll „Carnica“ schützen

Aus dem Büro des Landesrats hieß es, dass man mit dem neuen Gesetz die Carnica schützen will und zwar nun „mit tauglichen Mitteln“. Es ist vorgesehen, dass für die heimische Carnica Zuchtgebiete vorgeschrieben werden, wo sie geschützt ist. Wer eine fremde Rasse in den vorgegebenen Reinzucht-Bereich der Carnica einbringt, soll künftig Strafe zahlen.

Sowohl Maximilian Marek, Präsident des Steirischen Imkereiverbandes und selbst Carnica-Züchter, als auch Gertrud Amplatz vom Verband der Steirischen Erwerbsimker, hatten sich mit dem Gesetzesentwurf zufrieden gezeigt. Andere Carnica-Züchter sind nicht einverstanden.

Bienenkreuzung: Züchter fürchten um Erbgut

So schildert ein Betroffener, dass die geplanten Schutzzonen nicht nur kompliziert einzuführen seien, sondern auch nicht praxistauglich und durchführbar. Marek meint dazu: „Da gibt es dann schon die Schwierigkeit, dass ein Hobbyimker das nicht so leicht umsetzen kann und da haben sich eben die Kleinimker – wir sind ja kleinstrukturiert, 80 Prozent haben so um die zehn Bienenvölker und weniger in der Steiermark – da nicht wiedergefunden. Vor allem in jenem Bereich, dass nur die Carnikcabiene in diesem Bereich zulässig sein soll.“

Mit der Legalisierung aller Rassen könnte es zu einer Einkreuzung des fremden Genmaterials bei der Carnica kommen, deren Erbgut dann unwiederbringlich verloren sei. Außerdem sei nicht klar, welche Auswirkungen das auf die Bienenart habe, die unter anderem geschätzt werde, weil sie sich recht friedlich verhalte. Die Carnica kommt vor allem in der Steiermark, in Kärnten und in Slowenien vor.

Gesetzesbeschluss im Herbst

Wie Verbandspräsident Marek selbst in einem Mail an die Obleute des Landesverbands schreibt, habe der Entwurf „innerhalb der Imkerschaft zu großer Kritik und Unmut geführt“. Man habe das zur Kenntnis genommen und daher Seitinger gebeten, den Entwurf vorerst rückzustellen.

Der zuständige Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) hat darauf reagiert und fasst nun den Beschluss des Gesetzes nicht im Frühjahr, sondern erst im Herbst ins Auge. Bis dahin sollen alle Stellungnahmen, die bis Ende der Begutachtungsfrist am 10. April einlangen, geprüft und berücksichtigt werden.

Arbeitsgruppen und Vorschläge

In Arbeitsgruppen sollen „annehmbare Vorschläge“ – besonders bei den heiklen Themen wie dem Carnicaschutz – ausgearbeitet werden, so Marek: „Es ist sicher eine ganz vernünftige Idee so etwas durchzusetzen, weil eine heimische Biene ja Vorteile hat. Unsere Biene ist ja gut selektiert auch als Nutztier angepasst: Winterfest, brav und bringt genug Honig und es ist immer schwierig, wenn Bienen eingekreuzt werden.“

Mit den Arbeitsgruppen soll eine außerordentliche Generalversammlung, wie sie von manchen Vereinen nach der Veröffentlichung des Entwurfs gefordert worden war, umgangen werden. Das sei aus Sicht des Verbands auch „unverantwortlich“ in der momentanen Coronavirus-Situation.