Grüner Pass
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Coronavirus

Grüner Pass: Viele Fragen noch offen

Getestet, geimpft oder genesen – der Nachweis soll im grünen Pass stehen, den es ab Anfang Juli auf europäischer Ebene geben soll. Österreich will schon Anfang Juni starten. Für Betriebe, Ärztekammer und Datenschützer sind jedoch noch viele Fragen offen.

Ob beim Reisen, für das Restaurant oder im Kino: Der Grüne Pass soll – nach israelischem Vorbild – als Eintrittsticket fungieren. Österreich will Vorreiter sein und schon Ende Mai den grünen Pass rechtswirksam umsetzen: Zu früh, zu unausgegoren, warnt der Spezialist für Telemedizin in der Ärztekammer, Dietmar Bayer.

„Glauben, dass man da einen Gang zurückschalten sollte“

Er fordert: „Der Green Pass sollte im Einklang mit der Europäischen Union entwickelt werden und nicht als österreichischer Alleingang. Wir müssen hier nicht Musterschüler sein. Wir glauben, dass man da einen Gang zurückschalten sollte, die Ärzteschaft miteinbinden, die Techniker miteinbinden sollte.“

Unklar sei, wie der Genesenenstatus zustandekomme und welche Daten der QR-Code enthalten soll. Die Ärztekammerposition ist hier klar: Informationen ob geimpft, getestet oder genesen, haben nichts darin verloren: „Wir haben ein Problem mit den Gesundheitsdaten und sagen: ‚Alles muss ganz geheim sein und darf nicht raus‘ – deswegen haben wir zum Glück auch Elga. Aber dann geben wir einen großen Schatz preis, der in den QR-Code eingebracht wird. Daher wollen wir, dass der lediglich bekannt gibt: Status grün – von und bis“, so Bayer.

Freiheit oder Datenschutz?

Freiheiten zurückgewinnen oder das Grundrecht auf Datenschutz strengstens wahren – das müsse in Pandemiezeiten abgewogen werden, gibt Christian Bergauer, Jurist und Datenschutzexperte der Uni Graz, zu bedenken.

Datenschutzrechtlich seien die Möglichkeiten zur Datenverarbeitung im Grünen Pass ohnehin limitiert, etwa an einen Zweck gebunden, so Bergauer: „Der Wirt wird die Abfrage nur in Bezug auf die Information machen, ob jemand einen grünen Status besitzt oder nicht – und wird diese Information nicht speichern dürfen. Die Information in der dahinterliegenden Datenbank muss einer gewissen Speicherbegrenzung unterliegen.“

Viele Fragen, wenig Zeit

Unbürokratisch und praxisnah soll der grüne Pass umgesetzt werden – so hoffen Gastronomen und Hoteliers. Viel Zeit bleibt nicht mehr, um offene Fragen zu klären – etwa mit welchem Lesegerät die Informationen aus dem grünen Pass abgelesen werden.