Auch in der Steiermark stehen viele Familien vor dem Problem: Für Betroffene war Anfang April die aktuelle Miete zu zahlen plus die Rückstände aus 2020 plus vier Prozent Zinsen.
Viele Missverständnisse
Die Mietervereinigung Steiermark bemerkt viele Missverständnisse bei Beratungen, denn Stundung bedeutet nicht Schuldenerlass, so Christian Lechner von der Mietervereinigung: „Wird nicht bezahlt, droht eine Mietzinsklage – es drohen zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten. Betroffen sind vor allem AlleinerzieherInnen, Arbeitslose und Mieter, die von Kurzarbeit betroffen sind.“ Wer zusätzlich Mietrückstände von anderen Monaten hat, dem drohen Kündigung und Delogierung.
„Rechnen mit starken Nachholeffekten“
Die Arbeiterkammer und die Volkshilfe befürchten, dass österreichweit 17.000 Delogierungen drohen. Weil die Gerichte aber CoV-bedingt noch nicht voll arbeiten, sieht Mieterschützer Christian Lechner in den nächsten Monaten eine Welle an Delogierungen: „Wir rechnen mit starken Nachholeffekten und einer Kündigungswelle, sobald der Großteil der CoV-Kontaktbeschränkungen wegfällt.“ Lechner rät Betroffenen, so rasch wie möglich Lösungen mit dem Vermieter auszuverhandeln – egal, ob es sich Privatvermieter oder Genossenschaften handelt.
Rückstände um 30 Prozent gestiegen
Bei den städtischen Wohnungen, also den Gemeindewohnungen, in Graz sind Mietrückstände laut zuständiger Magistratsabteilung im Pandemie-Jahr um 30 Prozent gestiegen, Delogierungen versucht man hier aber so gut es geht zu vermeiden. Waren es 2019 36 Delogierungen, gab es heuer bis jetzt erst elf – die nicht alle mit CoV und dadurch entstandenen finanziellen Engpässen zu tun haben, wie es hieß.
Leistbares Wohnen ist gefragter denn je: Die Zahl der Anträge auf Zuweisungen in städtische Wohnungen ist gestiegen. Im gesamten Vorjahr gingen 1.400 Anträge ein, heuer in den ersten drei Monaten bereits mehr als 450.