Wirtschaft

Beiträge im Lockdown: Kritik an Fitnesstudios

Die Arbeiterkammer (AK) Steiermark erreichen derzeit viele Beschwerden über Fitnessstudios, die trotz längerer Schließungen Monatsbeiträge abgebucht haben – zu Unrecht, sagt die Arbeiterkammer.

Die meisten Beschwerdefälle betreffen die Anbieter Clever Fit, FitInn und McFit, heißt es. Die Arbeiterkammer Steiermark hält das Vorgehen für rechtswidrig: Für eine nicht erbrachte Leistung müsse kein Geld bezahlt werden, sagt AK-Juristin Birgit Auner gegenüber dem Ö1-Konsumentenschutzmagazin Help – mehr dazu in Trotz Schließung: Fitnessstudios ziehen Monatsbeiträge ein (help.ORF.at; 8.5.2021).

Online-Kurse kein vollwertiger Ersatz

„Viele Studios bieten dann einfach an, die Zeit, die jetzt ohne Leistung erbracht ist, im Nachhinein, nach Ende des Vertrages anzuhängen“, so Auner. Oft werde auch darauf verwiesen, dass Online-Kurse angeboten werden und die Kunden deshalb weiter ihren Mitgliedsbeitrag bezahlen müssten, das sei laut Auner aber kein vollwertiger Ersatz: „Das mag zwar sein, dass man zu Hause mitturnt, allerdings ist es kein Ersatz der gesamten Leistung, denn ich habe keine Geräte. Das große Ganze eines Fitnesstudios kann so ein Online-Kurs nicht ersetzen.“

Sportstudio Fitness-Studio Fitnessstudio  –  Ab 19. Mai soll es auch für Amateursportler leichter werden. Der verlängerte Winterschlaf im Lockdown könnte für 1.500 Salzburger Sportvereine zu Ende gehen. Unter strengen Regeln sollen praktisch alle Arten von Freizeit- und Amateursport wieder erlaubt sein – nicht nur der Profisport, der schon lange seine Freiheiten hat.
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Onlinekurse können das Angebot eines Fitnesstudios nicht ersetzen, sagt die AK.

In vielen Fällen erfolgreich interveniert

In einem Großteil der Fälle, in denen für Konsumenten interveniert wurde, war die AK bisher erfolgreich. Manche Konsumenten seien mit dem Angebot ihres Studios zufrieden gewesen, sich die einbezahlten Monatsbeiträge als Guthaben anschreiben zu lassen, das dann bei Öffnung der Studios wieder monatlich aufgebraucht wird. Andere ziehen es vor, ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen. In solchen Fällen hätten bereits einige Konsumenten ihr Geld wieder zurückbekommen, so die Konsumentenschützerin.