Die meisten Beschwerdefälle betreffen die Anbieter Clever Fit, FitInn und McFit, heißt es. Die Arbeiterkammer Steiermark hält das Vorgehen für rechtswidrig: Für eine nicht erbrachte Leistung müsse kein Geld bezahlt werden, sagt AK-Juristin Birgit Auner gegenüber dem Ö1-Konsumentenschutzmagazin Help – mehr dazu in Trotz Schließung: Fitnessstudios ziehen Monatsbeiträge ein (help.ORF.at; 8.5.2021).
Online-Kurse kein vollwertiger Ersatz
„Viele Studios bieten dann einfach an, die Zeit, die jetzt ohne Leistung erbracht ist, im Nachhinein, nach Ende des Vertrages anzuhängen“, so Auner. Oft werde auch darauf verwiesen, dass Online-Kurse angeboten werden und die Kunden deshalb weiter ihren Mitgliedsbeitrag bezahlen müssten, das sei laut Auner aber kein vollwertiger Ersatz: „Das mag zwar sein, dass man zu Hause mitturnt, allerdings ist es kein Ersatz der gesamten Leistung, denn ich habe keine Geräte. Das große Ganze eines Fitnesstudios kann so ein Online-Kurs nicht ersetzen.“

In vielen Fällen erfolgreich interveniert
In einem Großteil der Fälle, in denen für Konsumenten interveniert wurde, war die AK bisher erfolgreich. Manche Konsumenten seien mit dem Angebot ihres Studios zufrieden gewesen, sich die einbezahlten Monatsbeiträge als Guthaben anschreiben zu lassen, das dann bei Öffnung der Studios wieder monatlich aufgebraucht wird. Andere ziehen es vor, ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen. In solchen Fällen hätten bereits einige Konsumenten ihr Geld wieder zurückbekommen, so die Konsumentenschützerin.