Nach eingeforderten Nachschärfungen beim Datenschutz wurde am Mittwoch im Nationalrat die gesetzliche Grundlage für den „Grünen Pass“ beschlossen – er soll künftig den Zutritt zu Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen erleichtern. Neben den Regierungsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS zu; die FPÖ lehnte unter Verweis auf einen „ungeheuerlichen Tabubruch“ strikt ab – mehr dazu in Nationalrat nickt „Grünen Pass“ ab (news.ORF.at).
Keine eigene App
Der „Grüne Pass“ ist keine Handy-App, die man sich herunterlädt und die dann anzeigt, ob man genesen, geimpft oder getestet ist: Unter dem Begriff sind ab der zweiten Juni-Woche alle 3-G-Nachweise als elektronische Zertifikate mit einem QR-Code gespeichert – diese stehen dann zum Download etwa aufs Handy bereit.
Die Handysignatur als elektronischer Schlüssel
Dafür wiederum bedarf es der Handysignatur – das ist jene elektronische Unterschrift, die auch für Amtswege und Behörden gültig ist. Diese Handysignatur muss man beantragen, möglich ist das etwa beim eigenen Finanzonline-Zugang, bei Magistraten oder auch bei manchen Gemeinden.
Mit der Handysignatur muss man sich auf der Seite des öffentlichen Gesundheitsportals anmelden – und dort gibt es dann den Punkt „Grüner Pass“: Wählt man diesen an, findet man die verschiedenen Zertifikate, etwa die Testergebnisse oder auch die Impfnachweise mit QR-Code dargestellt. Diese kann man dann ausdrucken, abfotografieren oder am Smartphone speichern und – wenn gefragt – herzeigen.
Ausdruck auch in der Apotheke oder beim Arzt möglich
Wer kein Smartphone oder einen Computer besitzt, der kann zum Beispiel zur Apotheke oder auch zum Arzt gehen – dort kann man sich auch jetzt schon den Impfnachweis mit der E-Card ausdrucken lassen, später dann eben auch die Zertifikate.