Geldmünzen auf einem Formular für den Antrag der Mindestsicherung
ORF.at/Carina Kainz
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Soziales

Sozialunterstützung statt Mindestsicherung

Am 1. Juli tritt in der Steiermark die neue Sozialunterstützung in Kraft. Sie wird ab dann die bisherige Mindestsicherung ersetzen, teilte das Land Steiermark am Montag mit. Für einen Teil der Bezieher wird es laut Land Steiermark damit weniger Geld geben.

Die neue Gesetzeslage und die neue Berechnung gelten für Anträge, die ab 1. Juli gestellt werden, und für bestehende Bescheide, bei denen die Befristung mit diesem Datum abläuft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften und im Magistrat der Stadt Graz wurden durch Schulungen auf die Systemumstellung intensiv vorbereitet.

Weniger Unterstütung durch neues Gesetz

Ihnen steht auch ein Handbuch zu allen möglichen offenen Fragen zur Verfügung. In den vergangenen Monaten wurde zudem das EDV-System dem neuen Berechnungssystem angepasst. "Wir haben in der Steiermark den engen Rahmen der Bundesvorgaben ausgeschöpft. Dennoch wird es trotz aller Bemühungen Bezieherinnen und Bezieher geben, die ab 1. Juli weniger Unterstützung bekommen, teilte Soziallandesräting Doris Kampus (SPÖ) in einer Aussendung Montagfrüh mit. Die Umsetzung sei behördenintern sehr gut und intensiv vorbereitet worden. „Da braucht sich niemand Sorgen zu machen, dass es Probleme geben könnte“, sagte Doris Kampus.
Landesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) ergänzte: „Alleinerziehende und hier vor allem Frauen muss das neue Sozialunterstützungsgesetz zu Gute kommen.“

15.600 Mindestsicherungs-Bezieher

Jährlich fließen aus dem Landesbudget zirka 50 Millionen Euro in die soziale Basisabsicherung. Zuletzt bezogen rund 15.600 Personen Mindestsicherung. Durchschnittlich waren es 370 Euro im Monat. Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt aktuell 940,96 Euro.