Grüner Pass
Angela Ganthaler/ORF
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Coronavirus

Die Grenzen des „Grünen Passes“

Der „Grüne Pass“ bzw. auch die dazugehörige App sollte vieles vereinfachen. Allerdings: Vielerorts reicht der eigentlich EU-weit gültige QR-Code trotzdem nicht aus.

Innerhalb der EU gilt der „Grüne Pass“ zwar offiziell bereits seit 1. Juli, dennoch gibt es viele verschiedene Einreiseregelungen – und über diese sollte man sich unbedingt informieren, bevor man eine Reise antritt.

Meist gilt die 3-G-Regel

In den meisten Ländern ist man sich einig über die 3-G-Regelung: Ein negativer PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, bei Antigen-Schnelltests sind es 48 Stunden; eine Genesung wird anerkannt, sofern sie nicht weiter als sechs Monate zurückliegt.

Impfung ist nicht gleich Impfung

Bei der Anerkennung der Impfung gibt es allerdings zeitliche Unterschiede, und genau deswegen ist der „Grüne Pass“ auch relativ: Während beispielsweise in Kroatien und Österreich die Anerkennung der Impfung bereits 22 Tage nach dem ersten Stich erfolgt, ist in anderen Ländern wie Italien oder Griechenland, die Einreise erst 14 Tage nach der Vollimmunisierung – also nach der zweiten Impfung – möglich. In diesen Fällen braucht man also entweder einen negativen Testnachweis, oder man ist genesen.

Auch die Rückreise kann schwierig sein

Aber auch bei der Rückreise gilt es einiges zu beachten, denn auch in Österreich gibt es eine Einreiseverordnung, und die ist nicht immer leicht zu durchschauen. Die Arbeiterkammer hat daher einen Einreisecheck erstellt, wo man leicht überprüfen kann, ob man bei der Einreise nach Österreich die 3-G-Regel beachten muss, ob es keine Beschränkungen gibt oder ob vielleicht sogar eine Quarantäne notwendig ist.

Europa – ein großer Fleckerlteppich

Welche Vorschriften in welchem Land gelten, darüber gibt das Internet Bescheid, und wenn es auch nach wie vor in Europa eine großen Fleckerlteppich gibt, der „Grüne Pass“ ist aber immerhin eine Bestätigung, die in ganz Europa anerkannt wird.