Gericht

Auf Freund eingestochen: Haft und Einweisung

In Graz ist am Mittwoch eine 42-Jährige vor Gericht gestanden, die im Jänner ihren damaligen Freund mit einem Messer schwer verletzt hat. Das Urteil: Ein Jahr teilbedingte Haft sowie Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.

Sechs Stiche in den Oberschenkel und ins Knie waren es, die die 42-Jährige ihrem damaligen Freund in einem stark betrunkenen Zustand zugefügt haben soll – doch auch das alkoholisierte Opfer hatte danach kaum noch Erinnerungen daran. „Schuldig, ich hab’s gemacht“, beeilte sich die 42-Jährige gleich zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch festzustellen. „Was ist denn da aus dem Ruder gelaufen?“, fragte der Richter. „Er war immer so laut“, antwortete die Frau.

Im Vorfeld bereits Bekannte bedroht

Bis November 2020 hatte sie nie Probleme mit der Polizei gehabt, doch an diesem Tag soll sie eine Bekannte bedroht haben. Als drei Polizistinnen und Polizisten kamen und die Bedrohte schützten, schrie die Angeklagte, sie werde ihr „einen Kopfschuss verpassen“, sobald die Beamten wieder weg seien. An diesem Tag blieb es bei verbalen Entgleisungen, doch zwei Monate später griff sie zum Küchenmesser.

„War noch nie im Leben so verliebt“

„Ich war noch nie im Leben so verliebt“, lautete ihre Rechtfertigung. „Und deshalb wollten Sie ihren Freund umbringen?“, staunte der Richter. „Nein, er hat mich auf die Straße geschmissen, und ich habe nie gedacht, dass er mir das antun wird“, lautete die etwas wirre Erklärung.

Das Opfer schilderte, dass es Streit gegeben habe: „Ich habe sie gewürgt, aber nur ein bissl“, beschrieb es der ebenfalls stark dem Alkohol zusprechende Ex-Freund. Die Stiche habe er kaum gespürt, „es ist einfach eskaliert wegen dem Alkohol“, lautete seine Einschätzung, „wir haben uns nichts geschenkt“.

„Nervöse Spiegeltrinkerin“

Ganz nebenbei „bin ich noch die Polizei blöd angegangen“, gestand die Angeklagte ein – bei ihr wurden rund drei Promille Alkohol im Blut festgestellt, dabei war sie aber laut Gerichtspsychiater noch durchaus zurechnungsfähig. Sie habe eine Polizistin wegen deren Kärntner Herkunft beschimpft, doch diese nahm ihr das nicht sehr übel und die Entschuldigung vor Gericht an.

„Warum sind Sie so enthemmt, wenn Sie etwas getrunken haben?“, wollte der Richter wissen. „Ich kann mich ja nur mit meinem Mundwerk wehren“, meinte die Beschuldigte. Auf die Frage, ob sie sich als Alkoholikerin bezeichnen würde, antwortete sie: „Nein, dann würde ich jetzt ja zittern“; sie sei eher eine „nervöse Spiegeltrinkerin“.

Teilbedingte Haft und Einweisung

Der Richter verurteilte die Frau schließlich zu zwölf Monaten Haft, zwei davon unbedingt; außerdem muss sie in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher – wogegen sie sich zunächst ziemlich gewehrt hatte: „Ich will nicht eingesperrt sein, ich will mein Leben weiter leben“, rief sie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.