Chronik

Verletzter nach Unfall mit Fahrerflucht

Bei einem Verkehrsunfall im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ist am Sonntag ein 19-jähriger Autofahrer verletzt worden. Der alkoholisierte Lenker gab an, dass er einem entgegenkommenden Pkw ausweichen musste und ins Schleudern geriet. Der Pkw fuhr weiter.

Sonntagfrüh fuhr der 19-Jährige von Wörth an der Lafnitz kommend in Richtung Neudau. Laut Angaben des Lenkers kam ihm eine dunkle Limousine auf seinem Fahrstreifen entgegen. Aufgrund eines Ausweichmanövers geriet der Pkw des jungen Mannes ins Schleudern, überschlug sich mehrfach und blieb in einem Acker liegen.

Verletzter Lenker war alkoholisiert

Der Mann aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld wurde unbestimmten Grades verletzt. Das Rote Kreuz brachte den Unfalllenker nach der Erstversorgung ins LKH Hartberg. Dort wurde eine Alkoholisierung beim 19-Jährigen festgestellt und ihm wurde der Führerschein abgenommen. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Hinweise zu dem flüchtigen Lenker der dunklen Limousine liegen der Polizei nicht vor. Die Ermittlungen laufen.

276 Fahrerflucht-Unfälle im Vorjahr

2020 seien laut ÖAMTC österreichweit neun Menschen bei Unfällen mit Fahrerflucht gestorben. 76 Todesfälle habe es in den vergangenen neun Jahren im Zusammenhang mit Fahrerflucht gegeben. Im Vorjahr wurden 1.852 Unfälle mit Fahrerflucht in Österreich registriert – 276 davon in der Steiermark, so der Verkehrsclub.

„Die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht dürfte sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst. Leider flüchten immer wieder Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort – sei es aus Überforderung mit der Situation, aus Angst oder weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen oder unter Alkoholeinfluss stehen. Es ist klar, dass jeder Vorfall, selbst ein Blechschaden, für die Beteiligten eine Stresssituation darstellt“, erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Je nach Schwere des Vergehens oder der Folgen muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro gerechnet werden. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Verfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, so der ÖAMTC.