Person bedient Regler auf Heizkörper
ORF.at/Zita Klimek
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Chronik

Früher Heizstart: Viele Mieterbeschwerden

Der frühe Start in den Herbst und niedrige Temperaturen haben zu Beschwerden bei der Mietervereinigung wegen nicht eingeschalteter Heizungen geführt. Das eigentliche Problem liege bei Verwaltung und Vermietern, heißt es.

Rein rechtlich gesehen gibt es keinen definierten Zeitraum für eine Heizperiode: Theoretisch könne man rund um die Uhr zwölf Monate im Jahr heizen, heißt es seitens der Energie Steiermark; auch die Fernwärme der Stadtwerke Kapfenberg stehe theoretisch das ganze Jahr zur Verfügung. Voraussetzung ist aber, dass die jeweiligen Hausverwalter bzw. Vermieter die Heizungen auch einschalten.

Heizanfragen viel früher als üblich

Genau hier liege meist das Problem, sagt Christian Lechner von der Mietervereinigung: „Wir haben seit Montag täglich fünf bis zehn Anfragen betreffend Heizung – mit Montag, 8.00 Uhr haben die Anfragen begonnen, was natürlich Ende August, Anfang September sehr unüblich ist. Normalerweise bekommen wir solche Anfragen Ende September, Anfang Oktober.“

Wie warm man es zu Hause haben wolle, sei natürlich subjektiv; sehr wohl aber müsse ein Vermieter den Mietgegenstand in einem „brauchbaren Zustand“ erhalten – das heißt, es muss eine angemessene Raumtemperatur möglich sein. Hier gebe es unverbindliche Ö-Normen als Richtwerte, sagt Lechner, „zum Beispiel bei Wohnräumen 20 Grad. Sanitärräume, Bäder 22 bis 24 Grad, Schlafräume 18 bis 20 Grad, Nebenräume und Vorräume 16 Grad und unbeheizte Nebenräume wie Stiegenhäuser zehn bis zwölf Grad“.

Reduzierter Mietzins als Möglichkeit

Wenn diese Werte nicht erreicht werden, sollte man den Vermieter in einem ersten Schritt um das Einschalten der Heizung ersuchen. Wenn dieser der Bitte nicht nachkommt, könne man den Mietzins reduzieren. „Der Mieter ist dann für die Dauer und in dem Ausmaß der Unbrauchbarkeit der Wohnung von der teilweisen Entrichtung des Mietzinses befreit. Gehen die Temperaturen im Winter auf fünf oder null Grad zurück, geht es bis zum gesamten Entfall des Mietzinses“, so Lechner.

Auch über den Rechtsweg gebe es Möglichkeiten – hier müsse aber differenziert werden, warum eine Heizanlage nicht eingeschaltet wurde oder nicht funktioniert, so die Mietervereinigung, übrigens Anlaufstelle für Mieter in der ganzen Steiermark.