Umwelt

Kraftwerk Schwarze Sulm: Etappensieg für Gegner

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einer Beschwerde von WWF und der Umwelt-Allianz Ökobüro gegen das geplante Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm in der Steiermark stattgegeben. Die Gegner fordern einen „endgültigen Stopp“.

Das Landesverwaltungsgericht hatte die Beschwerdepunkte ursprünglich abgewiesen. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof nun aber aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen, hieß es am Freitag seitens des WWF. Die Kraftwerksbewilligung müsse neu überprüft werden.

„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für das Naturjuwel Schwarze Sulm. Es darf keine Bewilligung und keine Millionenförderung für die Zerstörung der Sulm geben“, sagte Bettina Urbanek, Gewässerschutzexpertin der Umweltschutzorganisation WWF Österreich.

WWF fordert „endgültigen Stopp“

Die Schwarze Sulm gehöre zu den längsten und unberührtesten Fließstrecken Österreichs. Sie sei ökologisch besonders wertvoll und als Natura-2000-Gebiet geschützt. „Der WWF fordert deshalb den endgültigen Stopp für das geplante Kraftwerk und einen wirksamen Schutz der Schwarzen Sulm durch das Land Steiermark“, so Urbanek.

Im bisherigen Verfahren um das Kraftwerk sei sowohl der Bevölkerung an Ort und Stelle als auch den Umweltverbänden eine echte Einbindung verwehrt worden – zum Beispiel sollen wesentliche Unterlagen wie Gutachten und Planunterlagen nicht zugänglich und die Parteistellung eingeschränkt gewesen sein.

Die Umweltschutzorganisationen haben sich deshalb an das Höchstgericht gewandt, da das Landesverwaltungsgericht Steiermark die Beschwerdepunkte gegen das Kraftwerk abgewiesen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung nun wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Die Einwände der Umweltorganisationen wurden „als zulässig und inhaltlich schlüssig erkannt“, so der WWF.

Erneute Überprüfung ausständig

Das Landesverwaltungsgericht muss das Kraftwerksprojekt nun erneut auf seine Genehmigungsfähigkeit prüfen. Das Projekt wurde bisher mehrfach abgeändert. „Wenn Umweltschutzorganisationen von Anfang an die europarechtlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte gehabt hätten, wäre die Causa Sulm seit vielen Jahren rechtskräftig erledigt. Das Aussperren der betroffenen Öffentlichkeit vom Verfahren führt jedoch dazu, dass Verfahrensschritte laufend wiederholt werden müssen“, sagte Thomas Alge, Geschäftsführer des Ökobüros.

Das steirische Landesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob sich das Projekt seit 2007 durch die Umplanungen so stark verändert hat, dass die damaligen Genehmigungen nicht mehr gültig sind. Urbanek forderte: „Das Land Steiermark muss den Gewässerschutz endlich wieder ernst nehmen und die Schwarze Sulm entsprechend ihrer großen ökologischen Bedeutung als Bewahrungsstrecke im Regionalprogramm nach dem Wasserrechtsgesetz unter Schutz stellen.“

Projekt zieht weite Kreise

Seit fast 20 Jahren wird an der Schwarzen Sulm von Projektwerber Peter Masser und Alfred Liechtenstein ein Wasserkraftwerk geplant. Gleich mehrere Behörden und Instanzen waren bisher schon damit beschäftigt – bis hinauf auf EU-Ebene. 2016 hatte der WWF und das Ökobüro einen Antrag auf Parteienstellung eingereicht. Der wurde zunächst abgelehnt, 2018 dann aber durch das Landesverwaltungsgericht zuerkannt. 2019 legen die Umweltschützer gegen den Wasserrechtsbescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichthof ein. Die wird aber 2020 abgelehnt.