Waldweide
ORF
ORF
Landwirtschaft

Probleme mit veraltetem Wald-Weiderecht

Die Rodung von Waldflächen für reine Weidewiesen ist zwar rechtlich vorgesehen, bringt jedoch nicht immer Vorteile für Landwirte und Waldbesitzer. Steirische Landbewirtschafter wollen nun einen Dialog starten, um veraltete Gesetze zu überarbeiten.

Fünf Hektar Wald mussten etwa gerodet werden, um mitten in den Fischbacher Alpen eine reine Weidefläche für Rinder und Kühe zu schaffen. Weitere dreizehn Hektar müssen in den nächsten sechs Jahren gerodet werden, erklärt Waldbesitzer Martin Schwarzauer: „Die Begründung liegt im steirischen Einforstungslandesgesetz, wo drinnen steht, dass bei einem Neuregulierungsverfahren, eine Trennung von Wald und Weide anzustreben ist.“ Seit 1865 gilt offiziell ein uraltes Wald-Weiderecht. Vereinfacht gesagt müssen Waldbesitzer ihre Wälder als Weide für das Vieh der Bauern zur Verfügung stellen.

Mehr Nachteile als Vorteile bei großer Flächenrodung

Damit haben viele Waldbesitzer auch kein Problem. Wenn die Waldweide extensiv, also nachhaltig und mit wenig Vieh – genutzt wird, bringe es sogar Vorteile, etwa „die Entfernung der Konkurrenzvegetation, sodass sich eben die forstlichen Gehölze leichter tun beim Aufwuchs“, so Schwarzauer.

Dass mitten im Wald aber Flächen gerodet werden müssen, sei nicht sinnvoll – auch aus wissenschaftlicher Sicht: „Diese große Fläche, die da angelegt und planiert und dann abgezäunt wird, die schafft nicht diese Strukturheterogenität, die wir uns eigentlich wünschen“, sagt der Professor für Waldökologie, Georg Gratzer. Anstattdessen käme es zu einer Dichotomie: „Wir haben eine intensiv genutzte Weide mit nicht sehr hoher Diversität. Und dann haben wir Wald, dessen Strukturreichtum etwas zurückgehen wird, weil dort nicht mehr beweidet wird.“

Neue Regelungen für ökologische Weidenutzung gefordert

Die steirischen Landbewirtschafter wollen nun einen Dialog starten – altes Weiderecht und neue Regelungen sollen besser in Einklang gebracht werden, damit Waldbesitzer und Bauern auch weiterhin in gutem Einvernehmen die Weideflächen nützen und im Optimalfall die Wälder ökologisch nachhaltig bewirtschaften können.

„Je flexibler man natürlich mit einem Gesetz und einem System ist, desto eher können sich natürlich Sachverständiger in einem Rahmen bewegen, wenn ich das nicht in so einem engen rechtlichen Korsett knüpfe. Und natürlich könnte man das ein bisschen offener vom Gesetz her formulieren“, so Simon Gerhardter von den „Land & Forst“-Betrieben