Chronik

Schüsse aus Gaspistole: 15 Monate Haft

In Graz ist am Dienstag ein 30 Jahre alter Mann, nicht rechtskräftig, zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Er gab nach einem Streit mit einem Freund mehrere Schüsse aus einer Gaspistole auf eine Hausmauer und in einem Stiegenhaus ab.

Die Liste der Anklagepunkte ist lang. Der 30-Jährige musste sich unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, versuchter Nötigung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung verantworten.

Outing und Heiratsantrag ließ Angeklagten ausrasten

Ein Streit mit einem Bekannten ließ den Angeklagten um Tatzeitpunkt völlig ausrasten. „Wir waren drei Monate lang gute Freunde“, schilderte der 30-Jährige am Dienstag vor Gericht. Dann habe sich der andere plötzlich geoutet und ihm einen Heiratsantrag gemacht. „Das habe ich abgelehnt“, erzählte der Grazer. Dann kam es zu einem heftigen Streit und er schoss mit einer Gaspistole auf die Hauswand und feuerte die Waffe auch im Stiegenhaus noch einmal ab. Das Geschoß traf ein Fenster, hinter dem gerade ein Mann stand, der aber nicht verletzt wurde.

Die Waffe habe er erst an diesem Tag gekauft. „Ich hätte das nicht tun sollen“, kam die späte Erkenntnis. Drei Vorstrafen hat er bereits, außerdem sei sein Hauptproblem der Alkohol. Er randalierte auch heftig, als ihn die Polizei festnehmen wollte und verletzte einen der Beamten.

Reumütiges Geständnis als Milderungsgrund

„Wie soll das mit Ihnen weitergehen?“, fragte der vorsitzende Richter den Angeklagten. Dieser entgegnete, er wolle aus Graz wegziehen, Graz sei sein „Untergang“ gewesen. Er möchte in Zukunft bei seinem Onkel wohnen, der ihn in der Landwirtschaft beschäftigen wird. „Er war auf einem guten Weg und ist umgekippt“, meinte der Verteidiger.

„Sie haben schon viele Chancen gehabt“, befand der Richter, der es aber aufgrund des „reumütigen und umfassenden Geständnisses“ bei zehn Monaten Haft plus fünf Monaten aus einer widerrufenen bedingten Strafe bewenden ließ. Der Beschuldigte nahm an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.